Themenseite Verkehrsrecht (2001)
16.12.2001 | Urteil: Keine Aufhebung von Streckenverboten durch fehlendes Schild nach Einmündung
14.12.2001 | Kurz-Übersicht des ADAC
13.12.2001 | Gilt eine Vollkasko-Versicherung auch in Sibirien?
07.12.2001 | ARCD: Inkrafttreten wird sich verzögern
05.12.2001 | Versicherungen nehmen Regress / Auch strafrechtliche Konsequenzen drohen
26.11.2001 | Gericht: Radfahrer auf Fußweg, die außerdem in falscher Richtung fahren, haften bei Crash
21.11.2001 | Autofahrerfreundliche Umstellung auf Euro im Verhältnis 2:1
Wischer gehören in Waschstraße nach unten
10.11.2001 (akid-0433) |
Wer die Scheibenwischer seines Wagens in einer Waschstraße nicht in Normalstellung «parkt», geht bei einer Beschädigung des
Fahrzeuges leer aus. Das Landgericht Essen entschied den Fall eines Autofahrers, dessen Wischer beim Abschalten des Motors
mitten auf der Scheibe stehen geblieben waren. Während der Fahrzeugwäsche war ein
Scheibenwischer abgerissen und hatte
die Motorhaube des Wagens verkratzt. Der Mann verlangte nun Reparaturkosten von rund 3.600 Mark (ca. 1.800 Euro) und
argumentierte, es habe kein Hinweisschild davor gewarnt, die Wischer nicht in der Normalstellung stehen zu lassen. Dies,
so befanden die Richter, sei so selbstverständlich wie das Schließen von Fenstern und Türen, und wiesen die Klage des
Mannes ab (- 13 S 432/00 -).
06.11.2001 | Gericht: Verhalten ist grob fahrlässig
05.11.2001 | Gericht: Keine Haftung bei Geschwindigkeit von 20-30 km/h
25.10.2001 | Gericht: Versicherung haftet u.a. bei Trickdiebstahl
08.10.2001 | Gericht: Verkehrssicherheit geht vor Aufklärungsinteresse
03.10.2001 | Gericht wertet Trick als Rotverlichtverstoß
02.10.2001 | Gericht: Sinn und Zweck der Regelung zu beachten / Verschiedene Schwere von Fehlverhalten
27.09.2001 | Arbeitgeber ist nicht zur Übernahme von Bußgeldern verpflichtet
24.09.2001 | Gericht: Fahrer handelt grob fahrlässig und muss deswegen besonders hart bestraft werden
21.09.2001 | Händler muss nicht auf Nachfolgemodell hinweisen
14.09.2001 | Gericht: Wegen Taxi-Registrierung hätte Halter ausfindig gemacht werden können und müssen
13.09.2001 | ARCD: Pilotprojekte laufen, teilweise flächendeckende Umsetzung geplant
03.09.2001 | Gericht: Versicherung ist leistungsfrei
29.08.2001 | Gericht: Versicherung muss im Einzelfall zahlen, auch wenn kein "Wildschaden" vorliegt
25.08.2001 | Gericht: Aufstellen von Warnschildern alleine reicht nicht aus
23.08.2001 | ADAC: Öffentliche Straßen sind kein Dauer-Stellplatz
20.08.2001 | Gericht: Wegen fehlenden Helmes auch keine Mitverschulden
15.08.2001 | Wenden auf der Landstraße gegen Geschwindigkeitsüberschreitung - Wer haftet?
09.08.2001 | ARCD: Abschleppkosten müssen nicht bezahlt werden
04.08.2001 | Gericht: Parksünder müssen häufig trotzdem zahlen / Ausnahmen in bestimmten Konstellationen
29.07.2001 | Gericht: Wohnmobil kann und muss so beladen werden, dass Achslasten eingehalten werden
20.07.2001 | Künftig nur noch ein Katalog der Verkehrsverstöße
Falsche Angaben verspielen Anspruch gegenüber Versicherung
18.07.2001 (akid-0344) |
In der Fahrzeugversicherung führen falsche Angaben des Versicherungsnehmers über das Vorhandensein von Zeugen für das Abstellen
des Fahrzeugs zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Das geht aus einem jüngst
veröffentlichten Urteil des
Oberlandesgerichts Köln
vom 17.01.2001
(- 11 U 195/98 -) hervor.
BGH: Atemalkohol-Messungen sind zuverlässig
18.07.2001 (akid-0340) |
Bei Atemalkohol-Messgeräten, die bauartgeprüft sind und fristgerecht geeicht wurden, kann der Mittelwert aus den obligatorischen zwei
Prüfergebnissen als zuverlässiges Beweismittel für die Trunkenheit eines Kraftfahrers verwertet werden. Diese Auffassung vertritt der
Bundesgerichtshof
in einem kürzlich gefällten Beschluss, meldet der
Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).
Ein Sicherheitsabschlag zugunsten des Betroffenen sei, so der BGH, weder erforderlich noch zulässig, wenn die Bedingungen für ein
gültiges Messverfahren eingehalten worden sind
(- 4 StR 507/00 -).
Vermieter muss behaupteten Diebstahl des Mietwagens beweisen
16.07.2001 (akid-0336) |
Bei Verlust des Mietwagens durch Diebstahl kommt eine Haftung über den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag hinaus
nicht in Betracht, wenn der Mieter das äußere Bild eines Diebstahls bewiesen hat, der Vermieter hingegen eine behauptete erhebliche
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung nicht darzulegen und zu beweisen vermochte. Das Geht aus einem rechtskräftigen Urteil
des
Oberlandesgerichts Köln
vom 19.01.2001
(- 19 U 198/99 -) hervor.
Recht: Bindung des Geschädigten an die Wahl fiktiver Schadensberechnung
11.07.2001 (akid-0330) |
Rechnet der Geschädigte seinen unfallbedingten Schaden auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens ab, verbietet es sich, die
fiktive Abrechnung nachträglich um einzelne Kostenpositionen zu ergänzen, die sich erst bei der anschließend durchgeführten Reparatur
herausgestellt haben; mit anderen Worten die Abrechnung auf fiktiver Basis kann mit der Abrechnung auf der Grundlage einer
durchgeführten Reparatur nicht verquickt werden. Das hat das
Oberlandesgericht Köln
entschieden, das Urteil
(- 1 U 112/00 -) 01.03.2001 ist rechtskräftig.
08.07.2001 | Gericht: Beide Parteien haften für den Schaden
03.07.2001 | Vorschrift in manchen Urlaubsländern / Glühlampen-Ersatzkästchen im Handel
02.07.2001 | Gericht: Konstant leuchtendes Blinklicht reicht als Warnung an Fußgängerüberwegen nicht aus
28.06.2001 | Gericht: Alterungsbedingte Schäden sind vom Käufer nicht zu erkennen
26.06.2001 | ADAC: Besondere Geschwindigkeits-Limits im Ausland beachten
20.06.2001 | Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt Tempo 110 statt 130 km/h / Kaum ausgeschildert
Lichthupe ist kein eindeutiger Verzicht auf Vorfahrt
19.06.2001 (akid-0309) |
Ob Zeichen mit der Lichthupe verbindlich sind, ist schon lange umstritten. Das
Oberlandesgericht Hamm
hat beispielsweise entschieden, dass die Lichthupe nicht eindeutig als Verzicht auf die Vorfahrt angesehen werden darf.
Eine Linksabbiegerin hatte geglaubt, eine entgegenkommende und damit vorfahrtsberechtigte Fahrerin hätte auf ihre Vorfahrt
verzichtet, weil diese ihr Tempo verringert und die Lichthupe betätigt hatte. Auf der Kreuzung war es zum Zusammenstoß gekommen.
Das Gericht
(- 9 U 88/99 -) war jedoch der Auffassung, Lichthupe und das Verlangsamen der Fahrt seien keine ausreichenden
Indizien für einen Vorfahrtsverzicht. Dieser müsse vielmehr eindeutig sein und keinen Zweifel offen lassen. So könne das Aufblinken
auch bedeuten, den Linksabbieger zu warnen und an seine Wartepflicht zu erinnern.
15.06.2001 | Ausweitung der Richtlinie auch auf Lieferwagen und Minibusse geplant
14.06.2001 | Radarfotos dürfen mit den Passbildern der Einwohnermeldeämter abgeglichen werden
Das große "D"-Schild hat noch nicht ausgedient
09.06.2001 (akid-0295) |
Autourlauber, die in Länder reisen, die nicht der Europäischen Union angehören, brauchen weiterhin das große ovale "D"-Schild. Das
Eurokennzeichen mit dem integrierten kleinen blauen Nationalitätszeichen ersetzt laut
ADAC
nur in den 15 Mitgliedstaaten der EU das separate "D"-Schild. Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren lediglich die Schweizer Behörden das
kleine "D" im Euro-Nummernschild. Das große "D" könne man sich auch dann nicht sparen, wenn das Auto oder das Motorrad noch das alte
Nummernschild hat. Autourlauber, die im Ausland mit einem alten Nummernschild und ohne extra "D"-Schild beispielsweise in Italien
angetroffen werden, müssen danach mit einem Verwarnungsgeld von umgerechnet 120 Mark rechnen, in Österreich koste es 100 bis 500 Schilling
(rund 14 bis 70 Mark). - Übrigens: Wir sind in Deutschland, und da verwundert es nicht, dass genau geregelt ist, wie der ovale Aufkleber
auszusehen hat: So muss er die Maße 17,5 cm x 11,5 cm aufweisen und darf weder mit einem Landes- noch einem Stadtwappen "verziert" sein.
Auch die bekannten kleinen Aufkleber sind offiziell nicht zulässig.
07.06.2001 | BGH: Fehlende Geschwindigkeitsverringerung führt nicht automatisch zur Schuld
04.06.2001 | ADAC-Übersicht: Was Versicherungen bezahlen
30.05.2001 | Kopien der Richtlinien sind beim ADAC erhältlich
30.05.2001 | Gericht: Abzustellen ist auf die konkrete Situation / Bei normaler Fahrlässigkeit haftet Kasko-Versicherung
Autobahn-Steinewerfer muss 5 Jahre in Haft
28.05.2001 (akid-0280) |
In Frankfurt ist heute ein 17jähriger Autobahn-Steinewerfer wegen versuchten Mordes zu 5 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im
vergangenen August einen Betonbrocken von einer Autobahnbrücke bei Frankfurt auf ein Auto geworfen. Das Betonstück durchschlug die
Windschutzscheibe und traf den nicht besetzten Beifahrersitz. Die Fahrerin blieb unverletzt, erlitt aber einen Schock.
Zum Abschluss von Kfz-Haftpflichtversicherungspolicen
25.05.2001 (akid-0275) |
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung darf nicht von dem Abschluss einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung abhängig
gemacht werden. Dem
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)
sind verstärkt Beschwerden von Versicherungsnehmern aufgefallen, denen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
jeweils eine Unfallversicherung oder eine Lebensversicherung angeboten und verkauft wurden. In diesem Zusammenhang wurde zu Teilen eine
günstigere Einstufung in der Schadensfreiheitsrabatt-Tabelle versprochen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Verkaufsstrategien
einzelner Versicherungsvermittler, die sich vom Abschluss zusätzlicher Verträge weitere Provisionen versprechen.
Der
DAT-Infodienst
macht auf die Fallstricke aufmerksam: Man könne nicht sicher erwarten, dass der Versicherer derartige Zusagen eines Vermittlers einhält.
Spätestens beim Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer käme das Erwachen. Der neue Versicherer akzeptiere auf diese Weise erlangte
Einstufungen in Schadenfreiheitsklassen meist nicht. Aber für die Unfall- oder Lebensversicherung muss der Kunde weiter zahlen...
25.05.2001 | TÜV: Gravierende Schäden lauern oft im Verborgenen / Reparaturkosten übersteigen schnell Wiederbeschaffungswert
15.05.2001 | Gericht: Auch bei Auffahrunfällen nicht immer volle Haftung des Auffahrenden
12.05.2001 | Klausel "gekauft wie gesehen" soll entfallen / Längere Gewährleistungsfristen
09.05.2001 | Denkzettel für säumige Camper
08.05.2001 | Versicherung haftet nur selten
Radfahrer: Vorbeimogeln auf eigene Gefahr
08.05.2001 (akid-0252) |
Radfahrer, die sich an einer roten Ampel an den wartenden Autos "vorbeimogeln", tun dies auf eigene Gefahr. Das hat das
Oberlandesgericht Hamm
in einem Urteil
(- 13 U 18/00 -) festgestellt. Das Gericht hatte den Fall eines Rennradfahrers zu entscheiden,
der von einem Betonmischer erfasst und schwer verletzt worden war. Er hatte sich an einem Lastwagen vorbeigeschoben und vor
dessen rechtem Vorderrad an der Ampel gewartet. Die Richter urteilen, der Lastwagenfahrer habe mit einem solchen Verhalten das Radlers nicht
rechnen müssen.
06.05.2001 | "Böser Blick" nicht erlaubt
06.05.2001 | Bestandsschutz-Regelung soll aufgehoben werden / ADAC fordert: Altersgrenze anheben
04.05.2001 | Kanister ins Urlaubsgepäck kann Geld sparen / Unterschiedliche Regelungen in Europa
03.05.2001 | Gericht: Besondere Verkehrssicherungspflicht des Baum-Eigentümers
03.05.2001 | Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen angehoben
30.04.2001 | Gericht: Bereich muss im Auge behalten werden, sonst Schadenersatzpflicht
19.04.2001 | ADAC: Ausreden ziehen nicht vor Gericht
16.04.2001 | Aber nur für ausgebildete Kraftfahrer / Neues aus dem EU-Bürokratismus
13.04.2001 | Kurze Rechtsprechungsübersicht des AvD
Stadt haftet bei Kollision mit einem Poller
10.04.2001 (akid-0224) |
Oft sind die zur Parkplatzbegrenzung aufgestellten niedrigen Steinpoller vom Fahrer nicht erkennbar. Nach einer Kollision
mit einem solchen schlecht erkennbaren Poller können Städte, Gemeinden oder der Parkplatzbetreiber haftbar gemacht werden.
Darauf weist jetzt der
Automobil-Club Verkehr (ACV)
unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe
(- 6 0 394/99 -) hin. Wichtig für den Schadenersatz
ist, ob an der betreffenden Stelle mit einem Poller gerechnet werden kann. Bei der Entscheidung des Gerichts zugunsten des
Autofahrers stand der Poller im Bereich einer Grundstückseinfahrt, die komplett befahrbar war. Hier habe der Autofahrer
nicht mit einem Hindernis rechnen müssen, so die Richter.
07.04.2001 | Wer den Schaden zahlen muss, kommt darauf an ...
06.04.2001 | Gericht: Auf belebten Großparkplätzen nur Schritttempo
Finanztest untersucht Angebote von Rechtsschutzversicherungen
28.03.2001 (akid-0209) |
Recht haben ist nicht schwer, Recht bekommen aber sehr, dichtet der Volksmund. Der Rechtsweg hat jedoch nicht nur ein
ungewisses Ende. Er kann auch ziemlich teuer werden. Wenn ein Unfallgegner sich weigert, einen 9.000 Mark teuren Schaden
zu bezahlen, kostet der Prozess mit Beweisaufnahme mindestens 660 Mark Gerichtskosten, 1.925,60 Mark für den Anwalt und
womöglich noch Gutachterhonorare sowie Verdienstausfall und Reisekosten für Zeugen. Wer verliert, zahlt auch noch den
gegnerischen Anwalt. Da klingt das Angebot verlockend: Klagen ohne Kosten versprechen die Rechtsschutzversicherungen ihren
Kunden. Dieses Versprechen lösen die Gesellschaften aber längst nicht in allen Fällen ein.
FINANZtest
hat die Angebote an Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz von 35 Gesellschaften untersucht. Die Startseite
finden Sie
hier.
27.03.2001 | ADAC: Ab ersten April Fahrverbot schon ab 0,5 Promille / Alle Regeln in der Übersicht
OLG Köln entscheidet über Konsequenzen falscher Angaben an die Versicherung
22.03.2001 (akid-0202) |
Eine Belehrung in der Schadenanzeige, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben des Versicherungsnehmers auch
dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn sie "für die Entscheidung der Sache keine Bedeutung haben",
ist unzureichend und nicht geeignet, Leistungsfreiheit des Versicherers bei einer vorsätzlichen, aber folgenlos
gebliebenen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach sich zu ziehen. So der jüngst mitgeteilte Tenor eines Urteils des
Oberlandesgerichts Köln
vom 29.08.2000,
- 9 U 186/98 - (rechtskräftig).
18.03.2001 | Oberlandesgericht: Keine arglistige Täuschung, soweit nicht Unfall- oder Rostschäden verdeckt werden
18.03.2001 | Gerichte verlangen große Sorgfalt und Vorsicht
12.03.2001 | Wie immer: Es kommt auf den Einzelfall an
12.03.2001 | Verwirrende Markt- und Gesetzeslage / Mit Hersteller-Links
06.03.2001 | Gericht: Versicherung muss nicht zahlen / Kenntnis der Fahruntauglichkeit nicht erforderlich
01.03.2001 | "Finsterlinge": AvD weist auf oft übersehene Kennzeichnungsvorschrift hin
28.02.2001 | Gericht: Überprüfung bei Zwischenstop nur notwendig, wenn besondere Vorkommnisse Anlass geben
17.02.2001 | Gericht nimmt Haftung aus Betriebsgefahr für irrtümliches Fehlverhalten anderer Fahrer an
15.02.2001 | Übersicht der Alkoholregeln hinsichtlich Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern
13.02.2001 | Wer zahlt die Kosten? / Gericht: Halter haftet nur bei konkreter Gefahr
ACV: Autodiebstahl nicht immer versichert
10.02.2001 (akid-0143) |
Bei einem Fahrzeugdiebstahl muss die Versicherung nicht immer zahlen. Das zeigt folgender durch den
ACV (Automobil-Club Verkehr Bundesrepublik Deutschland)
mitgeteilter Fall: Ein Autofahrer verliert seinen Autoschlüssel. Der Schlüssel steckt in einem Mäppchen
mit Adressanhänger. Doch der Mann hat noch einen Zweitschlüssel und kann das Fahrzeug abholen. Er parkt
es aus Vorsicht etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus entfernt. Am nächsten Morgen ist das Auto jedoch
weg. Von seiner Teilkaskoversicherung verlangt der Betroffene Ersatz. Doch das
OLG Köln (- 19 U 34/99 -)
lehnt ab. Begründung: Eine Versicherung ist dann von der Leistung frei, wenn der Versicherte einen
Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Leichter könne man es einem Dieb nicht machen, wenn an
dem Schlüssel ein Schlüsselanhänger mit Name und Adresse hängt, urteilten die Richter. Da reiche
auch das Parken 100 Meter von der Wohnung entfernt zum Schutz vor einem Diebstahl des Wagens nicht
aus.
08.02.2001 | ADAC: Erst müssen Verfahrensregelen angeglichen werden
08.02.2001 | ADAC: Auch Autofahrer haben ein Recht auf Datenschutz
07.02.2001 | Alle zwei Jahre Erhöhung / 10 km/h Geschwindigkeitsübertretung kostet 257 Mark
06.02.2001 | ADAC-Übersicht: Bußgelder beim Telefonieren im Auto
Leichtsinniges Überholen: Versicherung zahlt keinen Pfennig
05.02.2001 (akid-0137) | Das Überholen in der Kurve ist mit erheblichen Risiken verbunden. Das
OLG Köln hatte den Fall eines
besonders waghalsigen Autofahrers zu entscheiden (Urteil vom 30.05.2000,
- 9 U 1/99 -):
Der Mann hatte in einer sehr gefährlichen Kurve ein anders Fahrzeug überholt. Dabei fuhr er mit
überhöhter Geschwindigkeit und missachtete ein Überholverbot. Als ihm bei dem Manöver auf der anderen
Spur ein Wagen entgegenkam, konnte er einen Zusammenstoß nur durch hastiges Wiedereinscheren nach
rechts verhindern. Dabei verriss er das Steuer und kam selbst von der Fahrbahn ab. Sein Wagen wurde
beschädigt. Das Gericht befand, der Unfall sei nicht durch eine bloße Fehleinschätzung zustande
gekommen, die einem durchschnittlichen Fahrer im Straßenverkehr jederzeit unterlaufen könne. Der
Mann habe sich vielmehr grob fahrlässig verhalten. Aus diesem Grund könne er von seiner Versicherung
keine Kaskoentschädigung verlangen und müsse seinen Schaden selbst tragen. |
Mitgeteilt durch den
Anwalts-Suchservice,
der kostenlos und unverbindlich regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Rechtsanwälte
benennt.
04.02.2001 | ADAC: Restalkohol nicht unterschätzen
Heute tritt das Handyverbot am Steuer in Kraft
01.02.2001 (akid-0129) |
Mehrfach haben wir in den vergangenen Monaten über das geplante und sodann mehrfach verschobene
Handyverbot am Steuer berichtet. Heute nun ist es soweit - die durchaus nicht unumstrittene
Neuregelung tritt in Kraft: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons
untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Mobiltelefons aufnimmt oder hält.
Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
(StVO, § 23 Ia). Das ist soweit eindeutig, wenn auch nicht unbedingt praxisgerecht (warum z.B. muss
man im stehenden Stau im Winter den Motor abstellen, also auf die Heizung verzichten, um telefonieren
zu dürfen?); Verstöße werden - erst ab April - mit einer allerdings im Vergleich zu anderen
Verkehrsdelikten eher zu vernachlässigenden Geldbuße von 60 Mark geahndet. Schwerer wiegt, dass es
Versicherungen im Falle eines Unfalls angesichts der gesetzlichen Regelung ab nun noch leichter fallen
dürfte als bisher schon, wegen grober Fahrlässigkeit die Leistungsregulierung zu verweigern. - Tipp:
Als Freisprecheinrichtung sind auch die allseits bekannten Headsets, Kostenpunkt 20-40 Mark, zugelassen.
Das ist im Auto zwar nicht wirklich praktisch, aber für Gelegenheitstelefonierer vielleicht eine
Übergangslösung bis zum Einbau einer vernünftigen Freisprecheinrichtung.
31.01.2001 | ADAC: Keine eindeutigen Regelungen in den Alpenländern
Verkehrsgerichtstag Goslar: Anwälte gegen Fahrverbot für Taschendiebe
30.01.2001 (akid-0121) | Kleinkriminelle sollen auch künftig nicht mit einem Fahrverbot statt mit
einer Geld- oder Haftstrafe belegt werden. Beim 39. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde in dem
entsprechenden Arbeitskreis diese vom Bundesjustizministerium geplante Initiative abgelehnt. Auch
nach Ansicht des
ADAC
würde eine derartige Bestrafung zwangsläufig zu einer Zweiklassenjustiz führen, weil sie nur
Führerscheininhaber treffen kann. Selbst wenn das Auto in zufälligen Zusammenhang mit einer Straftat
stehe, weil man es beispielsweise auf dem Weg dorthin benutzt habe, sei dies noch keine Rechtfertigung
für den Einsatz eines Fahrverbots als Hauptstrafe. "Genau so gut könnte man auf die Idee kommen", so
ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe, "ein Handyverbot zu fordern, wenn ein Handy zur Ausübung einer
Straftat eingesetzt wurde."
29.01.2001 | Doch wer haftet für die Verletzungen?
Vorsicht vor 0190-Nummern: Auch private Autoverkäufer abgezockt
28.01.2001 (akid-0118) | Mit 0190-Nummern werden immer öfter arglose private Autoverkäufer abgezockt. Vor dieser
unseriösen Masche warnen jetzt die Marktexperten des
TÜV Süddeutschland.
Der Trick funktioniert ganz einfach: Vermeintliche Interessenten melden sich per Fax, SMS, eMail oder
auf Anrufbeantworter und bitten um Rückruf. Ruft der private Verkäufer hoffnungsfroh unter der angegeben
Nummer an, landet er in endlosen Warteschleifen oder wird mit zahlreichen Fragen in der Leitung
gehalten. Da sind 10 Minuten schnell vergangen – bei meist 3,63 Mark für die Minute. Am Schluss "will es sich der Käufer
noch einmal überlegen" – das war's dann. Wie bei Recherchen herausgefunden
wurde, scheinen die Abzocker Zeitungen, Zeitschriften oder das Internet systematisch nach schwer
verkäuflichen Modellen oder häufig inserierten Fahrzeugen zu durchsuchen. Weiterer Trick: Oft wird
versucht, die teuren Nummern durch Call-by-Call-Vorwahlen zu tarnen.
28.01.2001 | ADAC: Zeitvignetten müssen stets gelocht sein
26.01.2001 | Gericht: Kein Vorfahrtsrecht gegenüber eigentlich wartepflichtigem Fahrzeug
23.01.2001 | ADAC: Teure Autofahrer-Sünden im Winter /
Mit Übersicht: Das kosten Verkehrssünden im Ausland
Unfallflucht kann Versicherungsschutz kosten
24.01.2001 (akid-0112) | Fahrerflucht ist strafbar. Wer sich nach einem Crash unerlaubt vom Unfallort entfernt,
der muss mit einer saftigen Geldstrafe, in manchen Fällen sogar mit Haft rechnen. Unfallflucht kann
darüber hinaus aber auch den Kaskoschutz kosten. Dies zeigt ein Urteil des
Oberlandesgerichts Nürnberg
(Urteil vom 29.06.2000;
- 8 U 1279/00 -): Ein Autofahrer hatte einen Unfall gebaut,
bei dem ein Fremdschaden in Höhe von über tausend Mark entstanden war. Statt den Vorfall sofort zu
melden, machte er sich zunächst einmal aus dem Staub. Erst am nächsten Tag setzte er den Geschädigten
von dem Unfall in Kenntnis. Das OLG entschied, durch dieses Verhalten habe der Unfallfahrer nicht nur
seine gegenüber dem Unfallgegner bestehenden Pflichten verletzt, sondern auch seine Aufklärungspflicht
gegenüber der Versicherung. Die Gesellschaft sei deshalb von ihrer Leistungspflicht befreit. Die
Tatsache, dass der Mann den Unfall am nächsten Tag dann doch noch gemeldet hatte, ändere hieran
nichts. | Quelle:
Anwalt-Suchservice,
der kostenlos und unverbindlich regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte benennt.
Handy-Telefonat im Auto kann Versicherungsschutz kosten
22.01.2001 (akid-0111) | Wer während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und dabei einen Unfall baut, bleibt
möglicherweise auf dem Schaden sitzen. Das Oberlandesgericht Köln hat dies jüngst in einem Urteil
(9 U 43/00) erneut bestätigt und zugunsten der Versicherung entschieden, die sich gegenüber dem
Autofahrer auf Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit berufen hatte. Wer wie im konkreten Fall
nachts auf nasser und nebliger Autobahn ohne Freisprecheinrichtung telefoniere und dabei verunfalle,
handele grob fahrlässig, entschieden die Richter. Dies insbesondere, da kein Notfall vorgelegen habe,
der das Telefonat rechtfertigte.
22.01.2001 | AvD: 50 Prozent Mithaftung bei Parken an Hauswand ist üblich
13.01.2001 | Diebischen Elch-Fans droht Haftstrafe