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Versicherung haftet nur selten
Steinschlag-Schaden im Baustellenbereich
Der Vorausfahrende haftet nur dann, wenn er mit unzulässig hoher Geschwindigkeit unterwegs war, was allerdings meist nur schwer nachzuweisen ist. Besser sind die Chancen, den Schaden ersetzt zu bekommen, wenn beispielsweise ein Kraftfahrer auf schlechter Wegstrecke mit einer für diese Verhältnisse zu hohen Geschwindigkeit überholt und hochgeschleuderte Steinchen die Windschutzscheibe des überholten Fahrzeugs beschädigen. Gleiches gilt, wenn ein Stein aus der Bereifung eines unzureichend gereinigten Baustellenfahrzeugs den Schaden verursacht oder ein Kieslaster Ladung verliert.
Ist der eilige Autofahrer schuld an der beschädigten Windschutzscheibe, sollte man sich natürlich nicht auf eine wilde Verfolgungsjagd begeben. Um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, genügt es laut ADAC, sich das Kennzeichen des Schadenverursachers sowie den genauen Ort und die Zeit zu notieren.











