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Montag, 28. April 2025

Bußgeldrechner
für Abstandsverstöße

Bitte recht freundlich ... Fotos und Videos von Abstandssündern entstehen oft von Autobahnbrücken
Abstandsmessung von Autobahnbrücke
Fotolia / Steffen Eichner
Wer – meist auf Autobahnen – zu dicht auffährt, mag im Einzelfall einen Grund dafür haben. Regelmäßig jedoch ist zu geringer Sicherheitsabstand, wie der Name es andeutet, sehr gefährlich und zusammen mit anderen Faktoren ursächlich für viele Unfälle. Deswegen schreibt die Straßenverkehrsordnung explizit Mindestabstände zu vorausfahrenden Fahrzeugen vor, die auch regelmäßig überwacht werden. Oft wird eine solche Abstandsmessung durch Videoaufzeichnungen von Autobahnbrücken aus durchgeführt.

Hat es Sie erwischt, können Sie mit unserem Abstandsrechner Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Abstand ermitteln, wie teuer es wird und ob Sie Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot erwarten.


Bußgeldrechner für Abstandsverstöße
Mein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug
Meter
bei einer
Geschwindigkeit von

km/h
Bußgeldrechner für Abstandsverstöße  —  Ihr Ergebnis
Der Verstoß:
Bei einer Geschwindigkeit von km/h ist nach dem Bußgeldkatalog ein Abstand von mindestens 0 Metern notwendig, tatsächlich wurde aber ein Abstand von nur Metern gemessen.
Kohle, Punkte, Lappen – Die Folgen:
Voraussichtlich haben Sie mit einem Verwarnungsgeld von 0 Euro und 0 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (umgangssprachlich in Flensburg) zu rechnen. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt werden.
Juhu!! Spendieren Sie uns doch einen Kaffee stattdessen?!
Weitere Kosten:
Zusätzlich müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen. Sie liegen bei fünf Prozent der Geldbuße, mindestens jedoch bei 25 Euro, in diesem Fall also bei 25 Euro. Schließlich kommen noch rund fünf Euro Gebühren und Auslagen hinzu, im Wesentlichen das Porto für den Postzustellungsauftrag.
Bitte beachten Sie:
Die angezeigten Ergebnisse sind Regelwerte und haben nur Gültigkeit für Verstöße mit dem Pkw. Bei Lkw, Gefahrguttransporten und Bussen sowie im Wiederholungsfall, bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, bei Vorsatz, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und bei Sachbeschädigung können höhere Strafen verhängt werden. Außerdem können gleichzeitig weitere Tatbestände wie Nötigung u.a. erfüllt sein, die zusätzlich sanktioniert werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. – Bußgeldkatalog, gültig seit 01.05.2014
Nochmal rechnen?
Denken Sie immer daran:
»Sie fahren mit Abstand am Besten!«