Bußgeldrechner
für Abstandsverstöße
Bitte recht freundlich ... Fotos und Videos von Abstandssündern entstehen oft von Autobahnbrücken
Fotolia / Steffen Eichner
Wer – meist auf Autobahnen – zu dicht auffährt, mag im Einzelfall einen Grund dafür haben. Regelmäßig
jedoch ist zu geringer Sicherheitsabstand, wie der Name es andeutet, sehr gefährlich und zusammen mit anderen
Faktoren ursächlich für viele Unfälle. Deswegen schreibt die Straßenverkehrsordnung explizit Mindestabstände zu
vorausfahrenden Fahrzeugen vor, die auch regelmäßig überwacht werden. Oft wird eine solche Abstandsmessung durch
Videoaufzeichnungen von Autobahnbrücken aus durchgeführt.
Hat es Sie erwischt, können Sie mit unserem Abstandsrechner Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Abstand ermitteln,
wie teuer es wird und ob Sie Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot erwarten.
Der Verstoß:
Bei einer Geschwindigkeit von km/h ist nach dem Bußgeldkatalog ein Abstand von mindestens
0 Metern notwendig, tatsächlich wurde aber ein Abstand von nur Metern gemessen.
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Kohle, Punkte, Lappen – Die Folgen:
Voraussichtlich haben Sie mit einem Verwarnungsgeld von
0 Euro und
0 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (umgangssprachlich in Flensburg) zu rechnen.
Ein Fahrverbot wird nicht verhängt werden. Juhu!! Spendieren Sie uns doch einen Kaffee stattdessen?!
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Weitere Kosten:
Zusätzlich müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen. Sie liegen bei fünf Prozent der Geldbuße, mindestens jedoch bei
25 Euro, in diesem Fall also bei 25 Euro. Schließlich
kommen noch rund fünf Euro Gebühren und Auslagen hinzu, im Wesentlichen das Porto für den Postzustellungsauftrag.
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Bitte beachten Sie:
Die angezeigten Ergebnisse sind Regelwerte und haben nur Gültigkeit für Verstöße mit dem Pkw. Bei Lkw, Gefahrguttransporten
und Bussen sowie im Wiederholungsfall, bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, bei Vorsatz, bei Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer und bei Sachbeschädigung können höhere Strafen verhängt werden. Außerdem können gleichzeitig weitere
Tatbestände wie Nötigung u.a. erfüllt sein, die zusätzlich sanktioniert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. – Bußgeldkatalog, gültig seit 01.05.2014 |
Nochmal rechnen? |
Denken Sie immer daran:
»Sie fahren mit Abstand am Besten!«