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"Böser Blick" nicht erlaubt
Do-it-yourself-Scheinwerferblenden sind unzulässig
Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, so Schirmer, sei nur dann ausgeschlossen, wenn das Bauteil über eine Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten verfüge. Solche Gutachten weisen nach, dasss sich die Leuchtleistung des Scheinwerfers auch mit Blende nicht verschlechtert, und die gesetzlichen Grenzwerte weiterhin eingehalten werden. Alle lichttechnischen Einrichtungen - somit auch die Scheinwerfer - bedingen eine Bauartgenehmigung, betont der Experte. In Deutschland würden seit neuestem nur noch solche Scheinwerferblenden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt, die die leuchtende Fläche von Scheinwerfern nicht berühren. Die an Scheinwerfern angebrachten Genehmigungszeichen dürften keinesfalls verdeckt werden.











