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Donnerstag, 28. März 2024
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Autofahrerfreundliche Umstellung auf Euro im Verhältnis 2:1

Bodewig unterschreibt den neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Siehe Bildunterschrift
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig, hat den neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog unterzeichnet. In dem neuen Katalog werden die Mark-Beträge auf Euro umgestellt. Gleichzeitig wird der bisherige Verwarnungsgeldkatalog (Verwarnungsgelder bis 75 DM für geringfügige Verkehrsverstöße) mit dem Bußgeldkatalog (Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten) in einer Verordnung zusammengefasst.

Die Verkehrsteilnehmer können sich dann in einem einzigen Regelwerk darüber informieren, welche Sanktionen drohen, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 19. Oktober 2001 zugestimmt. Sie soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Bei der Umstellung auf Euro wird im Interesse der Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger eine Glättung der Regelsätze vorgenommen, weil anderenfalls zum Beginn des kommenden Jahres "krumme" Buß- und Verwarnungsgelder mit Ziffern hinter dem Komma verhängt werden müssten (z.B. sind 40 DM umgerechnet 20,45 Euro). Die Glättung soll generell im Verhältnis 2 : 1 erfolgen, d.h. anstelle von 40 DM werden 20 Euro verhängt. Die auf 75 DM lautenden Beträge werden mit 35 Euro neu festgesetzt. Damit setzt Kurt Bodewig den Beschluss der Bundesregierung um, mit der Euro-Umstellung keine Erhöhung der Beträge vorzunehmen.

Das Bundeskabinett hat am 18. Juli 2001 mit seiner Entscheidung, den von ihm erlassenen Verwarnungsgeldkatalog aufzuheben, eine Voraussetzung für die genannten Neuregelungen geschaffen.

Noch was für Freunde des Amtlichen: Offiziell wurde das Regelwerk auf den schönen Namen "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)" getauft ...
text  Hanno S. Ritter
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