Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig,
hat den neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog
unterzeichnet. In dem neuen Katalog werden die Mark-Beträge auf Euro umgestellt. Gleichzeitig wird der
bisherige Verwarnungsgeldkatalog (Verwarnungsgelder bis 75 DM für
geringfügige Verkehrsverstöße) mit dem Bußgeldkatalog (Bußgelder und
Fahrverbote bei erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten) in einer
Verordnung zusammengefasst.
Die Verkehrsteilnehmer können sich dann in
einem einzigen Regelwerk darüber informieren, welche Sanktionen
drohen, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. Der Bundesrat
hatte der Verordnung am 19. Oktober 2001 zugestimmt. Sie soll am 1.
Januar 2002 in Kraft treten.
Bei der Umstellung auf Euro wird im Interesse der Nachvollziehbarkeit
für die Bürgerinnen und Bürger eine Glättung der Regelsätze
vorgenommen, weil anderenfalls zum Beginn des kommenden Jahres
"krumme" Buß- und Verwarnungsgelder mit Ziffern hinter dem Komma
verhängt werden müssten (z.B. sind 40 DM umgerechnet 20,45 Euro). Die
Glättung soll generell im Verhältnis 2 : 1 erfolgen, d.h. anstelle von
40 DM werden 20 Euro verhängt. Die auf 75 DM lautenden Beträge werden
mit 35 Euro neu festgesetzt. Damit setzt Kurt Bodewig den Beschluss der
Bundesregierung um, mit der Euro-Umstellung keine Erhöhung der Beträge vorzunehmen.
Das Bundeskabinett hat am 18. Juli 2001 mit seiner Entscheidung, den
von ihm erlassenen Verwarnungsgeldkatalog aufzuheben, eine
Voraussetzung für die genannten Neuregelungen geschaffen.
Noch was für Freunde des Amtlichen: Offiziell wurde das Regelwerk auf den schönen
Namen "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für
Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)" getauft ...