Mit der von den Justizministern der EU-Länder beschlossenen europaweiten Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wird nach
Ansicht des ADAC für die Behörden geradezu ein Anreiz zum Abkassieren deutscher Touristen geschaffen. Denn die
Betroffenen sind in ausländischen Verfahren schon wegen der meist fremden Sprache und der kaum bekannten Verfahrensregeln
im Nachteil. Die Abmachung sieht unter anderem eine Untergrenze für vollstreckbare Geldbußen auf 40 Euro (rund 80 Mark)
vor. Zusammen mit relativ hohen Verwaltungskosten werden so selbst Bagatellverstöße im Ausland zu einem teueren
Vergnügen.
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