Mit der von den Justizministern der EU-Länder beschlossenen europaweiten Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wird nach
Ansicht des ADAC für die Behörden geradezu ein Anreiz zum Abkassieren deutscher Touristen geschaffen. Denn die
Betroffenen sind in ausländischen Verfahren schon wegen der meist fremden Sprache und der kaum bekannten Verfahrensregeln
im Nachteil. Die Abmachung sieht unter anderem eine Untergrenze für vollstreckbare Geldbußen auf 40 Euro (rund 80 Mark)
vor. Zusammen mit relativ hohen Verwaltungskosten werden so selbst Bagatellverstöße im Ausland zu einem teueren
Vergnügen.
Darüber hinaus kann sich die ausländische Behörde in ihrer Landessprache direkt an den deutschen Verkehrssünder wenden,
der dann regelmäßig die Kosten für die Übersetzung zu tragen hat. Im Schriftverkehr der Behörden untereinander müssen
dagegen die Dokumente übersetzt werden.
Nach Ansicht des ADAC kann es nicht hingenommen werden, dasss aufgrund der in Deutschland geltenden sehr kurzen
Verjährungsfrist von drei Monaten ausländische Autofahrer für in Deutschland begangene Verkehrsverstöße in ihrem
Heimatland so gut wie nie zur Kasse gebeten werden. Im Gegensatz dazu haben ausländische Behörden oft bis zu zwei Jahre
Zeit, deutsche Autofahrer zu belangen.
Deswegen fordert der Club, im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Verkehrsrechts zuerst die Verkehrs- und
Verfahrensregeln zu vereinheitlichen, bevor die Vollstreckung der Strafen "internationalisiert" wird.