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Freitag, 19. April 2024
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ADAC: Erst müssen Verfahrensregelen angeglichen werden

Vollstreckung von Verkehrsstrafen in Europa: Schon Bagatellsünden können teuer werden

EU-Flagge Mit der von den Justizministern der EU-Länder beschlossenen europaweiten Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wird nach Ansicht des ADAC für die Behörden geradezu ein Anreiz zum Abkassieren deutscher Touristen geschaffen. Denn die Betroffenen sind in ausländischen Verfahren schon wegen der meist fremden Sprache und der kaum bekannten Verfahrensregeln im Nachteil. Die Abmachung sieht unter anderem eine Untergrenze für vollstreckbare Geldbußen auf 40 Euro (rund 80 Mark) vor. Zusammen mit relativ hohen Verwaltungskosten werden so selbst Bagatellverstöße im Ausland zu einem teueren Vergnügen.

Darüber hinaus kann sich die ausländische Behörde in ihrer Landessprache direkt an den deutschen Verkehrssünder wenden, der dann regelmäßig die Kosten für die Übersetzung zu tragen hat. Im Schriftverkehr der Behörden untereinander müssen dagegen die Dokumente übersetzt werden.

Nach Ansicht des ADAC kann es nicht hingenommen werden, dasss aufgrund der in Deutschland geltenden sehr kurzen Verjährungsfrist von drei Monaten ausländische Autofahrer für in Deutschland begangene Verkehrsverstöße in ihrem Heimatland so gut wie nie zur Kasse gebeten werden. Im Gegensatz dazu haben ausländische Behörden oft bis zu zwei Jahre Zeit, deutsche Autofahrer zu belangen.

Deswegen fordert der Club, im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Verkehrsrechts zuerst die Verkehrs- und Verfahrensregeln zu vereinheitlichen, bevor die Vollstreckung der Strafen "internationalisiert" wird.
text  Hanno S. Ritter
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