Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Samstag, 20. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: Versicherung muss im Einzelfall zahlen, auch wenn kein "Wildschaden" vorliegt

Wer haftet für Sachschaden nach Vollbremsung für ein Reh?

Logo Anwalt-Suchservice
So mancher Autofahrer macht lieber einen Umweg, als zu Zeiten von Wildwechsel durch bewaldete Gebiete zu fahren. Dies gilt besonders im Herbst, wenn es früh dunkel wird, und die Tiere häufig erst spät und manchmal zu spät für den Autofahrer zu erkennen sind. Wie die Folgen aussehen können, wenn einem ein Reh vor das Auto springt, zeigt ein vom Anwalt-Suchservice mitgeteilter Fall des Oberlandesgerichts Naumburg:

Ein Autofahrer befuhr eine Landstraße, die gelegentlich von Wildtieren gekreuzt wurde. Als vor seinem Wagen ein Reh auftauchte, machte der Mann eine Vollbremsung, um das Tier nicht anzufahren. Er konnte dadurch einen Zusammenprall mit dem Reh verhindern. Durch das Bremsmanöver brach der Wagen jedoch aus und kam von der Straße ab. Es entstand erheblicher Sachschaden an seinem Wagen, den der Fahrer von seiner Kfz-Versicherung ersetzt haben wollte. Als sich diese weigerte, zu zahlen, zog der Mann vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Naumburg, das die Sache schließlich zu entscheiden hatte, urteilte zugunsten des Autofahrers (Urteil vom 30.06.2000, - 2 U 163/99 -). Zwar liege kein sogenannter Wildschaden vor, da der Wagen nicht mit dem Reh kollidiert sei. Allerdings seien auch solche Schäden ersatzfähig, die ein Autofahrer infolge eines Ausweichens oder Abbremsens erleide, wenn er dadurch den Unfall mit dem Wildtier vermeiden konnte. Es sei denn, er habe den Unfall auch durch ein weniger riskantes Fahrmanöver umgehen können. Da aber dafür keine Anhaltspunkte vorlägen, und die Versicherung dies auch nicht nachweisen könne, müsse diese dem Fahrer die Schäden ersetzen, so die Richter.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.