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Gericht: Versicherung muss im Einzelfall zahlen, auch wenn kein "Wildschaden" vorliegt
Wer haftet für Sachschaden nach Vollbremsung für ein Reh?
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Ein Autofahrer befuhr eine Landstraße, die gelegentlich von Wildtieren gekreuzt wurde. Als vor seinem Wagen ein Reh auftauchte, machte der Mann eine Vollbremsung, um das Tier nicht anzufahren. Er konnte dadurch einen Zusammenprall mit dem Reh verhindern. Durch das Bremsmanöver brach der Wagen jedoch aus und kam von der Straße ab. Es entstand erheblicher Sachschaden an seinem Wagen, den der Fahrer von seiner Kfz-Versicherung ersetzt haben wollte. Als sich diese weigerte, zu zahlen, zog der Mann vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Naumburg, das die Sache schließlich zu entscheiden hatte, urteilte zugunsten des Autofahrers (Urteil vom 30.06.2000,












