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Klausel "gekauft wie gesehen" soll entfallen / Längere Gewährleistungsfristen
Autokäufer beim Händler künftig besser abgesichert
Käufer gebrauchter Autos genießen künftig mehr Schutz, wenn sie das Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben. Den
häufig praktizierten Ausschluss der Gewährleistung wird es nicht mehr geben, die Klausel "gekauft wie gesehen"
hat ausgedient. Dies ist eine der tief greifenden Veränderungen des Gewährleistungsrechts, das voraussichtlich
von Januar 2002 an in Kraft tritt. Bis dahin muss der deutsche Gesetzgeber die EG-Richtlinie über den
Verbrauchsgüterkauf umsetzen.
Wie die Dekra mitteilt, verlängert sich die Gewährleistungsfrist von Autos auf drei Jahre, kann aber bei
Gebrauchtwagen im Kaufvertrag
auf ein Jahr, bei Neufahrzeugen auf zwei Jahre begrenzt werden. Eine wichtige Änderung ist auch die Umkehr der
Beweislast. Bisher musste der Käufer nachweisen, dasss nach dem Kauf aufgetretene Mängel bereits bei Lieferung
bestanden haben. Künftig geht das Gesetz davon aus, ein innerhalb von sechs Monaten bemerkter Mangel habe schon
beim Kauf vorgelegen.
Die Autohändler wiederum werden sich auf die neue Rechtslage erst noch einstellen müssen. Der Kölner Rechtsanwalt
Dr. Kurt Reinking empfiehlt der Branche, sich mit kaufbegleitenden Gutachten, Reparaturversicherungen und
Haltbarkeitsgarantien für Gebrauchtwagen auf die neue Situation einzustellen. Die Anbieter von
Gebrauchtwagen-Garantien und Sachverständige arbeiten zur Zeit mit Hochdruck an neuen Leistungen für den
Autokauf. Die Experten von Dekra haben bereits ein Gebrauchtwagen-Siegel aus neutraler Hand vorgestellt. Es
bietet dem Kunden mehr Sicherheit beim Autokauf und federt zugleich die neuen Risiken des Handels ab.
Betroffen von der Gesetzesnovelle ist nicht nur der Autokauf eines privaten Verbrauchers beim Autohändler. Die
Regelung gilt auch für alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit
gelegentlich ein Betriebsfahrzeug an einen Verbraucher verkaufen, stellt Reinking klar. Somit müssen auch
Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte sowie Gewerbetreibende wie Autovermieter,
Lebensmittelhändler und Handwerker die neuen Bestimmungen beachten.
Nicht unter die Sonderreglungen des Verbrauchsgüterkaufs fallen hingegen Kaufverträge zwischen Privatpersonen,
also der verbreitete Autokauf von Privat an Privat. Auch Kaufverträge zwischen Unternehmern sowie Kaufverträge
zwischen einer Privatperson als Verkäufer und einem Unternehmer als Käufer sind davon ausgeschlossen.
Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständiger Ministerialrat im Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, äußerte sich beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar davon
überzeugt, dasss der Termin 1. Januar 2002 tatsächlich eingehalten werde. Im Mai dieses Jahres sei die Befragung
der Gremien abgeschlossen; danach passiere die Novelle den Bundestag und den Bundesrat.
text Hanno S. Ritter
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