Bestandsschutz-Regelung soll aufgehoben werden / ADAC fordert: Altersgrenze anheben
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EU-Führerschein:
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Immer wieder neue Verwirrung
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Bislang konnten Besitzer des Pkw-Führerscheins davon ausgehen, dasss ihre Fahrberechtigung vollen "Bestandsschutz" genießt.
Nun fordert die Europäische Kommission, dasss auch "Altinhaber" der Führerschein-Klasse 3 ab einem bestimmten Lebensalter eine ärztliche
Untersuchung durchführen lassen müssen, wenn Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen weiterhin geführt werden sollen.
Den regelmäßigen Arztbesuch für alle Senioren hinter dem Steuer kleinerer Lkw und größerer Wohnmobile hatte die EU schon im Rahmen der
2. EU-Führerschein-Richtlinie festgeschrieben. Das Bundesverkehrsministerium machte jedoch eine Sonderregelung: Wer vor dem 1.1.1999,
also noch nach "altem Recht" seinen Pkw-Führerschein gemacht hatte, sollte die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
sowie für Gespanne mit diesen Zugfahrzeugen unbefristet und ohne Untersuchungen behalten können.
Die Europäische Kommission hat diese Praxis kritisiert und die vollständige Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Führerscheinrecht
verlangt. Durch eine Änderungsverordnung soll die bisherige Sonderstellung beseitigt werden. Erste Entwürfe sehen vor, dasss sich
künftig alle Inhaber der FS-Klasse 3 ab dem 60. Lebensjahr im Abstand von fünf Jahren untersuchen lassen müssen (Gesundheitscheck und
Prüfung des Sehvermögens), wenn sie auch zukünftig Fahrzeuge der oben genannten Gewichtsklasse führen wollen. Wem Fahrzeuge bis 3,5
Tonnen genügen, wird von dieser Regelung nicht betroffen; für ihn ändert sich insofern nichts.
Der ADAC fordert jedoch unbedingt, die Altersgrenze für die Untersuchung mindestens auf 65 Jahre anzuheben, um Härtefälle für
Berufskraftfahrer zu vermeiden. Die Änderung soll voraussichtlich im Frühjahr 2002 in Kraft treten. Führerscheinbesitzern, die bis zum
31.12.2002 das 60. Lebensjahr erreichen, soll nach diesen Plänen eine weitere Übergangsfrist bis Ende 2006 gewährt werden. Diese
Position will der ADAC im Anhörungsverfahren gegenüber dem Gesetzgeber vertreten.