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Bestandsschutz-Regelung soll aufgehoben werden / ADAC fordert: Altersgrenze anheben
Neuerungen beim Pkw-Führerschein: EU schickt Senioren zum Arzt
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| EU-Führerschein: | © BMVBW | Immer wieder neue Verwirrung |
Den regelmäßigen Arztbesuch für alle Senioren hinter dem Steuer kleinerer Lkw und größerer Wohnmobile hatte die EU schon im Rahmen der 2. EU-Führerschein-Richtlinie festgeschrieben. Das Bundesverkehrsministerium machte jedoch eine Sonderregelung: Wer vor dem 1.1.1999, also noch nach "altem Recht" seinen Pkw-Führerschein gemacht hatte, sollte die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie für Gespanne mit diesen Zugfahrzeugen unbefristet und ohne Untersuchungen behalten können.
Die Europäische Kommission hat diese Praxis kritisiert und die vollständige Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Führerscheinrecht verlangt. Durch eine Änderungsverordnung soll die bisherige Sonderstellung beseitigt werden. Erste Entwürfe sehen vor, dasss sich künftig alle Inhaber der FS-Klasse 3 ab dem 60. Lebensjahr im Abstand von fünf Jahren untersuchen lassen müssen (Gesundheitscheck und Prüfung des Sehvermögens), wenn sie auch zukünftig Fahrzeuge der oben genannten Gewichtsklasse führen wollen. Wem Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen genügen, wird von dieser Regelung nicht betroffen; für ihn ändert sich insofern nichts.
Der ADAC fordert jedoch unbedingt, die Altersgrenze für die Untersuchung mindestens auf 65 Jahre anzuheben, um Härtefälle für Berufskraftfahrer zu vermeiden. Die Änderung soll voraussichtlich im Frühjahr 2002 in Kraft treten. Führerscheinbesitzern, die bis zum 31.12.2002 das 60. Lebensjahr erreichen, soll nach diesen Plänen eine weitere Übergangsfrist bis Ende 2006 gewährt werden. Diese Position will der ADAC im Anhörungsverfahren gegenüber dem Gesetzgeber vertreten.












