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Aber nur für ausgebildete Kraftfahrer / Neues aus dem EU-Bürokratismus
Mindestalter für Lkw-Führerschein jetzt bei 18 Jahren
Wer aber noch nicht 21 Jahre alt ist, darf von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger im gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen.
Während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer muss im Führerschein ein entsprechender Eintrag vorhanden sein. Das gilt nicht für Führerscheine im neuen Format. Während der Fahrt ist vom Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung mitzuführen, dass es sich um eine Ausbildungsfahrt im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung handelt.











