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Freitag, 19. April 2024
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Ausweitung der Richtlinie auch auf Lieferwagen und Minibusse geplant

Europäische Kommission will Geschwindigkeitsregler in allen Lkw und Bussen

Siehe Bildunterschrift
Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht über die Auswirkungen der Anwendung von Geschwindigkeitsbegrenzern in schweren Nutzfahrzeugen angenommen. Im Jahre 1992 hatte die EU beschlossen, Geschwindigkeitsbegrenzer in allen ab 1988 zugelassenen Lastkraftwagen über 12 Tonnen und Bussen über 10 Tonnen verbindlich vorzuschreiben. Bei Lastkraftwagen wird die Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h und bei Bussen auf 100 km/h begrenzt.

Auf der Grundlage der Ergebnisse des jetzt vorgelegten Berichts strebt die Kommission an, die Anwendung dieser Einrichtungen in allen Lastkraftwagen und Bussen, und zwar einschließlich Lieferwagen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Minibussen, verbindlich vorzuschreiben.

Die für Energie und Verkehr zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Loyola de Palacio, erklärte hierzu: "Die Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge führt zu weniger Unfällen, und wenn es trotzdem zu Unfällen kommt, sind diese weniger schwer. Niedrigere Geschwindigkeiten bedeuten auch geringeren Kraftstoffverbrauch, geringeren Verschleiß der Motoren, Bremsen und Reifen sowie verminderte Emissionen, was weniger Umweltschäden zur Folge hat." Die Nettoeinsparung durch den Einbau dieser Einrichtungen allein in große Lieferwagen wird auf 3 Milliarden Euro geschätzt. Dabei werden die Einbaukosten sowie die Vorteile aufgrund der niedrigeren Emissionen, Lärmbelastungen, Kraftstoffkosten und Reifenabnutzung berücksichtigt.

Außerdem würden durch Geschwindigkeitsbegrenzer gleiche Bedingungen für die Güterverkehrsunternehmen geschaffen, die sich nicht mehr gezwungen sehen, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten, um Marktvorteile zu erringen.

Die Kommission beeilte sich, hinzuzufügen, dasss nicht geplant sei, den Geltungsbereich der Richtlinie zu erweitern und Geschwindigkeitsbegrenzer auch für Personenkraftwagen verbindlich vorzuschreiben.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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