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![Siehe Bildunterschrift](2001/0109/images/07421.jpg) |
Gefährlich, auch fürs Portemonnaie:
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© ADAC
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Handy-Telefonate im Auto
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Wer beim Autofahren ohne Freisprechanlage telefoniert und dabei eine rote Ampel überfährt, handelt vorsätzlich
und muss deshalb mit einer Erhöhung der Geldbuße und Fahrverbot rechnen. Die härtere Strafe wird damit begründet,
dasss sich ein telefonierender Fahrer bewusst so ablenken lässt, dasss es zu Verkehrsverstößen kommen kann. Das
befand das Oberlandesgericht in Celle
(- 333 Ss 38/01 -), wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift
DAR 2001, S. 415 berichtet.
Besonderheit: Das Verbot, ohne Freisprechanlage zu telefonieren, war zwar zur Tatzeit noch nicht in Kraft, die
Forderung danach wurde aber bereits ausführlich in den Medien diskutiert. Der Angeklagte wusste also von der
Problematik. Außerdem muss, so das Gericht, jedem Autofahrer von Haus aus klar sein, dasss Telefonieren ohne
Freisprechanlage die Konzentration beeinträchtigt.