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Wenden auf der Landstraße gegen Geschwindigkeitsüberschreitung - Wer haftet?
Wenn zwei Verkehrssünder kollidieren...
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Am Ausgang einer langgezogenen Kurve hatte ein Pkw-Fahrer zu einem Wendemanöver angesetzt. Als er sich mitten auf der Fahrbahn befand, schoss ein weiterer Wagen mit knapp 60 km/h, 20 km/h schneller als erlaubt, aus der Kurve und stieß mit dem wendenden Fahrzeug zusammen.
Vor Gericht stritten die Unfallbeteiligten später um den Schadensausgleich. Das OLG Celle entschied in seinem Urteil vom 21.10.2000
Der Wendende trage aber eine Mitschuld an dem Unfall. Jeder Fahrzeugführer sei vor einem Wendemanöver verpflichtet, sich zu vergewissern, dasss er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährde. Diese Pflicht habe der Autofahrer verletzt, indem er das Manöver ausgangs der unübersichtlichen Kurve durchführte, so die Richter.












