Zu Unfällen kommt es oftmals durch unvorschriftsmäßiges Verhalten beider Beteiligten. Wenn es zwischen zwei
Verkehrssündern kracht, müssen später oft die Gerichte feststellen, wen die größere Schuld an dem Unfall trifft
und zu welchen Anteilen die Beteiligten für den Schaden haften müssen. Der Anwalt-Suchservice berichtet von
einem solchen Fall.
Am Ausgang einer langgezogenen Kurve hatte ein Pkw-Fahrer zu einem Wendemanöver angesetzt. Als er sich mitten auf
der Fahrbahn befand, schoss ein weiterer Wagen mit knapp 60 km/h, 20 km/h schneller als erlaubt, aus der Kurve
und stieß mit dem wendenden Fahrzeug zusammen.
Vor Gericht stritten die Unfallbeteiligten später um den Schadensausgleich. Das OLG Celle entschied in seinem
Urteil vom 21.10.2000
(- 14 U 265/99 -) wie folgt: Der Raser habe 75 Prozent und der andere 25
Prozent des Schadens zu tragen. Den Geschwindigkeitssünder treffe die Hauptschuld an dem Unfall. Erstens sei er
viel schneller gefahren als erlaubt, und zweitens wäre der Unfall vermieden worden, wenn er sich an die zulässige
Höchstgeschwindigkeit gehalten hätte, so die Begründung.
Der Wendende trage aber eine Mitschuld an dem Unfall.
Jeder Fahrzeugführer sei vor einem Wendemanöver verpflichtet, sich zu vergewissern, dasss er andere
Verkehrsteilnehmer nicht gefährde. Diese Pflicht habe der Autofahrer verletzt, indem er das Manöver ausgangs der
unübersichtlichen Kurve durchführte, so die Richter.