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ADAC: Öffentliche Straßen sind kein Dauer-Stellplatz
Parkregeln für Wohnwagen
Ferner darf man - selbst für kurze Zeit - den Wohnwagen nicht parken:
- auf Flächen, die für bestimmte Fahrzeugarten wie Pkw oder Busse reserviert sind.
- auf markierten Parkflächen, wenn der Wohnanhänger größer ist als der durch die Parkflächenmarkierung bezeichnete Raum.
- wenn das Parken auf Gehwegen zwar generell erlaubt ist, der Wohnwagen jedoch das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen überschreitet.
Wer übrigens sein Wohnmobil den Winter über auf öffentlicher Straße oder öffentlichem Platz stehen lassen möchte, darf dies natürlich nur, wenn das Fahrzeug auch angemeldet ist.











