
Wer kennt ihn nicht - den Kampf um einen Parkplatz. Sind freie Plätze knapp, werden selbst friedliche Bürger
plötzlich zu rücksichtslosen Zeitgenossen. Wer also in der Nähe von stark "umkämpften" Parkplätzen mit seinem
Auto unterwegs ist, muss besondere Vorsicht walten lassen. So entschied das OLG Frankfurt in einem Fall (Urteil
vom 08.07.1999,
- 15 U 193/98 -).
Ein Autofahrer war auf einer Straße unterwegs, die an ein Einkaufszentrum mit großem Parkplatzgelände grenzte.
Trotz erheblichen Besucheransturms fuhr der Mann mit 30 km/h. Dabei kam es zur Kollision mit einem Autofahrer,
der ihm die Vorfahrt genommen hatte. Der Mann verlangte vom Unfallverursacher Ersatz des Schadens. Die Richter
des OLG Frankfurt sprachen ihm jedoch nicht den vollen Schadenersatz zu. Obwohl dem Mann die Vorfahrt genommen
worden sei, treffe ihn ein Mitverschulden. Er habe seine Geschwindigkeit nicht den örtlichen
Verkehrsverhältnissen angepasst. Die Verkehrssituation erfordere, dasss der Fahrer seine Geschwindigkeit auf
Schritttempo hätte reduzieren müssen. Der Fahrer habe mit rangierenden und unachtsamen Verkehrsteilnehmern
rechnen müssen. Dies auch deshalb, weil das Gelände zum Zeitpunkt des Unfalls ein hohes Verkehrsaufkommen
aufgewiesen habe. Erfahrungsgemäß fänden auf Parkplätzen vor Einkaufszentren regelrechte "Schlachten" um die
Parkplätze statt. Die Situation sei für den Fahrer erkennbar gewesen. Weil er versäumt habe, sich entsprechend
darauf einzustellen, müsse er einen Teil seines Schadens selbst tragen.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG), der
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