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Unfall im Ausland: |
© dpp/ADAC-TourPress
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In jedem Land
Besonderheiten bei der Schadensabwicklung | 
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Weit über 100.000 deutsche Autofahrer werden jedes Jahr in Unfälle mit Fahrzeugen verwickelt, die im Ausland
zugelassen sind. Zwei Drittel dieser Unfälle ereignen sich im Ausland. Für die Regulierung eines solchen Schadens
gilt das Recht des Unfalllandes. Nur wenn der Unfallkontrahent ebenfalls aus Deutschland kommt, kann nach
deutschem Recht reguliert werden. Zwar gelten in der EU beim Versicherungsumfang in der
Autohaftpflichtversicherung bestimmte Mindeststandards, doch sind in einigen ost- bzw. süd-osteuropäischen
Ländern die Mindestdeckungssummen äußerst gering. Nach wie vor bestehen auch in der EU ganz wesentliche
Unterschiede beim Schadenersatz. Vor allem beim Sachschaden muss der deutsche Autofahrer mit geringeren
Leistungen rechnen. Beim Personenschaden ist häufig die Untersuchung durch einen Arzt im Unfallland erforderlich.
Regulierungspraxis und Tempo bei der Abwicklung von Unfällen sind recht unterschiedlich.
Der ADAC hat in einer aktuellen Übersicht die unterschiedlichen Regelungen in den wichtigsten europäischen
Urlaubsländern zusammengestellt.
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