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Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen angehoben
Neue Verkehrsvorschriften in Ungarn
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- Auf Autobahnen dürfen Fahrer von Kraftfahrzeugen bis zu 2,5 t Gesamtgewicht ab sofort bis zu 130 km/h schnell sein. Bisher waren maximal 120 km/h erlaubt. Auf Schnellstraßen wurde das Tempolimit von 100 auf 110 km/h heraufgesetzt, auf den übrigen Außerorts-Straßen von 80 auf 90 km/h. Die neuen Tempo-Bestimmungen gelten auch für Motorradfahrer. Innerhalb von Ortschaften muss man sich weiterhin an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h halten. Für Pkw mit Anhängern bleibt es auf Autobahnen bei der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, auf den übrigen Freilandstraßen von 70 km/h.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften brauchen Pkw-Fahrer künftig bei guten Sichtverhältnissen tagsüber nur noch das Standlicht einschalten. Bisher war auch für Kraftfahrer Abblendlicht zwingend vorgeschrieben. Motorradfahrer müssen weiterhin mit Abblendlicht fahren.
- Gehbehinderte Personen dürfen jetzt kostenlos auf gebührenpflichtigen Stellplätzen parken. Der Behindertenausweis muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht sein.
- Wenn das Fahrzeug im Parkverbot steht, kann es mit Parkkrallen an der Weiterfahrt gehindert werden.
- Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr kann auf das Blinker-Setzen verzichtet werden. Beim Verlassen des Kreisverkehrs jedoch muss geblinkt werden.












