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Freitag, 29. März 2024
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Künftig nur noch ein Katalog der Verkehrsverstöße

Verwarnungs- und Bußgelder werden bei der Euro-Umstellung auf glatte Beträge abgerundet

Siehe Bildunterschrift
Bußgelder © EU
sinken rundungsbedingt leicht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat dem Bundesrat den Entwurf für die neue Bußgeldkatalog-Verordnung zugeleitet. Die neue Verordnung soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Damit werden der bisherige Verwarnungsgeldkatalog (Verwarnungsgelder bis 75 DM für geringfügige Verkehrsverstöße), sowie der Bußgeldkatalog (Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten) in einer Verordnung zusammengefasst. Die Verkehrsteilnehmer können sich dann zukünftig in einem einzigen Regelwerk darüber informieren, welche Sanktionen drohen, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.

Außerdem werden die Verwarnungs- und Bußgelder auf Euro umgestellt. Im Interesse der Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger werde eine Glättung der Regelsätze vorgenommen, weil anderenfalls zum Beginn des kommenden Jahres "krumme" Buß- und Verwarnungsgelder mit Ziffern hinter dem Komma verhängt werden müssten, teilte das Ministerium heute mit. Die Glättung soll generell im Verhältnis 2 : 1 erfolgen, d.h. anstelle von 40 Mark werden 20 Euro verhängt. Die auf 75 DM lautenden Beträge werden mit 35 Euro neu festgesetzt. Damit setzt das Ministerium den Beschluss der Bundesregierung um, im Zusammenhang mit der Euro-Einführung keine Erhöhung von Beträgen vorzunehmen.

Weitere Neuregelungen werden mit der neuen Verordnung nicht vorgenommen; insbesondere erfolgt bei keinem Tatbestand eine Verschärfung. Das Bundeskabinett hat am 18. Juli 2001 mit seiner Entscheidung, den von ihm erlassenen Verwarnungsgeldkatalog aufzuheben, eine Voraussetzung für die genannten Neuregelungen geschaffen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Er wird sich nach der Sommerpause mit dem Entwurf befassen, der übrigens auch einen wunderschönen offiziellen Titel hat...:

"Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)"
text  Hanno S. Ritter
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