Jetzt ist es amtlich: Wer nach dem 31. März mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle
gerät, muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten und 500 Mark Strafe zahlen. Zusätzlich belastet er sein
Flensburg-Konto mit vier Punkten. Diese kürzlich beschlossene Verschärfung der Promilleregelung tritt zum 1.
April in Kraft. Die bisher geltende Regelung, nach der erst bei 0,8 Promille ein Fahrverbot ausgesprochen wurde,
entfällt damit. Unabhängig davon bleibt die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille bestehen.
Wer derart alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens neunmonatigem Entzug der
Fahrerlaubnis, mit einer Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet
wird. Weiterhin gültig bleibt auch die Regelung, wonach ein Autofahrer eine Straftat begeht, wenn er mit mehr als
0,3 Promille einen Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät. In diesem
Fall drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten, eine Geldstrafe von mindestens 30
Tagessätzen und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei.
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