
Jetzt ist es amtlich: Wer nach dem 31. März mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle
gerät, muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten und 500 Mark Strafe zahlen. Zusätzlich belastet er sein
Flensburg-Konto mit vier Punkten. Diese kürzlich beschlossene Verschärfung der Promilleregelung tritt zum 1.
April in Kraft. Die bisher geltende Regelung, nach der erst bei 0,8 Promille ein Fahrverbot ausgesprochen wurde,
entfällt damit. Unabhängig davon bleibt die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille bestehen.
Wer derart alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens neunmonatigem Entzug der
Fahrerlaubnis, mit einer Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet
wird. Weiterhin gültig bleibt auch die Regelung, wonach ein Autofahrer eine Straftat begeht, wenn er mit mehr als
0,3 Promille einen Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät. In diesem
Fall drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten, eine Geldstrafe von mindestens 30
Tagessätzen und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei.
"Ich bin überzeugt, dasss von dieser Neuregelung ein deutliches Signal ausgehen wird, das dem Kraftfahrer die
Bedeutung und Gefährlichkeit des Fahrens unter Alkoholeinfluss klar vor Augen führt", betonte Bundesverkehrsminister
Kurt Bodewig. Jährlich immer noch rund 25.000 Alkoholunfälle mit Personenschaden, 950 Tote, 10.800 Schwerverletzte
und 22.500 Leichtverletzte sprechen eine deutliche Sprache. Jeder achte Verkehrstote und mehr als jeder zehnte
Schwerverletzte gehen auf das Konto "Alkohol im Straßenverkehr". "Insgesamt haben sich Alkoholunfälle mit
Personenschäden von 1991 bis 1999 aber um ein Drittel verringert, und wir hoffen, diesen positiven Trend mit der
neuen Promilleregelung noch zu beschleunigen", erklärte Bodewig, der zudem auch auf das Verkehrssicherheitsprogramm
der Bundesregierung hinwies, das mit einem Bündel von Maßnahmen die Sicherheit auf unseren Straßen weiter erhöhen soll.
In Europa gilt in den meisten Staaten mittlerweile die 0,5-Promillegrenze. Lediglich in
Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg und in der Schweiz ist man in Sachen Alkohol noch etwas toleranter.
Dort liegt die Obergrenze bei 0,8 Promille. Polen und Schweden schreiben 0,2 Promille vor, in Rumänien,
Tschechien, Ungarn und in der Slowakei müssen Autofahrer völlig nüchtern bleiben.
Der ADAC rät allen Autofahrern, sich angesichts der verschärften Gesetzeslage keinesfalls an den Grenzwert
heranzutrinken. Wie der Grafik zu entnehmen ist, können bereits 20 g Alkohol, das entspricht der Menge, die in
0,5 Liter Bier oder in einem Schoppen Wein enthalten ist, ausreichen, um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Auf einen Blick: Gesetzeslage ab 1. April 2001 im Überblick »