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Gericht: Beide Parteien haften für den Schaden
Bei Dunkelheit betrunkene Fußgängerin am Straßenrand angefahren
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Vor Gericht verlangte die Verletzte später Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihre Klage hatte allerdings nur zum Teil Erfolg (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.03.2000,
Ein Autofahrer, so die Richter, müsse jederzeit mit plötzlichen Hindernissen, wie zum Beispiel dunkel gekleideten Personen, auf der Fahrbahn rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einstellen. Fahre er jemanden an, so werde zu seinem Nachteil vermutet, dasss entweder sein Bremsweg länger als die Sichtweite war oder er nicht schnell genug reagiert habe. Könne er das Gegenteil nicht beweisen, so gehe das Gericht davon aus, dasss er die Schuld an dem Unfall trage. Demnach müsse der Autofahrer in dem zu entscheidenden Fall haften. Die verletzte Frau trage jedoch eine Mitschuld. Sie müsse sich vorwerfen lassen, dasss sie wegen ihres starken Alkoholrausches aus Versehen nicht den Bürgersteig, sondern die Fahrbahn für ihren Heimweg benutzt habe. 40 Prozent ihres Schadens müsse die Frau daher selbst tragen, so die Richter.












