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ADAC: Teure Autofahrer-Sünden im Winter / Mit Übersicht: Das kosten Verkehrssünden im Ausland
Verkehrsvorschriften in der Schweiz
Selbst kleine Verkehrsvergehen können für Autourlauber in der Schweiz teuer werden, denn die Eidgenossen ahnden schon
geringe Verstöße mit verhältnismäßig hohen Geldbußen. Dabei hält der Winter einige besondere Tücken bereit. Der ADAC hat
die typischen Verkehrssünden und die dafür fälligen Strafen aufgelistet:
- Zu schnelles Abschleppen, wenn das Auto auf winterlichen Straßen liegen bleibt. In der Schweiz darf man bei der Abschlepp-Fahrt höchstens mit 40 km/h unterwegs sein. Passiert die Panne auf der Autobahn, ist diese bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Wer beim Abschleppen und auch sonst beim Fahren die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen um 16 bis 20 km/h überschreitet, muss 240 Franken, das heißt umgerechnet 310 Mark berappen.
- Das Anlegen von Schneeketten kann auch in der Schweiz durch das Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" angeordnet werden. Wer bei einem solchen Schild keine Ketten aufzieht, muss 100 Franken (rund 130 Mark) zahlen.
- Autofahrern, die das Fahrzeug mittels laufendem Motor vorwärmen, kostet diese unnötige Handlung 60 Franken (knapp 80 Mark).
- Ebenfalls 60 Franken sind seit Beginn dieses Jahres fällig, wenn man mit durch Wintergepäck verdeckten Nummernschildern oder Beleuchtungsvorrichtungen unterwegs ist.











