Meist großflächige Kurzparkzonen / Tickets in Wien nur in Banken und Tabakläden ...
Wer seinen Wagen im Zentrum einer österreichischen Stadt oder Gemeinde abstellt, parkt meist in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone und braucht dafür einen Parkschein. Die Kurzparkzone wird fast immer nur am Beginn
der jeweiligen Zone angezeigt und gilt solange, bis man auf das Zeichen "Ende der Kurzparkzone" trifft.
Laut ADAC weist auf diese Parkschein-Pflicht innerhalb einer solchen Zone kein Schild mehr hin. Auch blaue
Bodenmarkierungen sind selten vorhanden.
Den erforderlichen Parkschein erhält man am Ticket-Automaten. Nur in Wien muss man sich diesen Schein in einem
Tabakladen ("Trafik") oder bei einer Bank besorgen. Die maximale Parkdauer in den Parkzonen schwankt
zwischen einer halben und drei Stunden, der Tarif pro 30 Minuten liegt zwischen fünf und zehn Schilling.
Für Autotouristen, die in einer österreichischen Innenstadt nur wenige Minuten stehen bleiben, um eine Auskunft
einzuholen oder die sich in Wien den Parkschein im Tabakladen kaufen, kann des Parken während dieser Zeit kostenlos
sein. Damit die meist privaten Überwachungsdienste ein Auge zudrücken, sollte man aber die Ankunftszeit vorher auf
einen Zettel schreiben oder eine Parkscheibe verwenden und beides gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen.
Das Parken ohne Parkschein wird in mittlerweile 79 österreichischen Städten als "Hinterziehung von Abgaben"
geahndet und kostet zwischen 100 und 300 Schilling (rund 14 bis 42 Mark). Wird das Strafmandat nicht bezahlt, erhält
man in aller Regel eine Anonym- oder Strafverfügung über einen generell höheren Betrag, in Salzburg zum Beispiel von
700 Schilling (rund 100 Mark). Rechtskräftig gewordene Strafverfügungen aus Österreich können auch in Deutschland
vollstreckt werden, wenn sie mindestens 350 Schilling betragen.
Das Infogramm zeigt, was Verkehrssünden im Ausland durchschnittlich kosten. Die Angaben verstehen sich in Deutsche Mark.