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Gericht: Überprüfung bei Zwischenstop nur notwendig, wenn besondere Vorkommnisse Anlass geben
Haftung für schleichenden Druckverlust am Reifen
Reifenschäden sind häufig die Ursache schwerer Autounfälle. So auch in einem vom OLG Stuttgart entschiedenen
Fall: Zwei Männer hatten eine Autofahrt angetreten, die sie unterwegs einmal kurz unterbrachen. Einige Zeit nach dem Zwischenstopp wollte der Fahrer einen anderen Wagen überholen. Dabei kam er ins Schleudern und raste eine Böschung hinab. Bei dem Crash wurde der Beifahrer erheblich verletzt: Er trug einen Trümmerbruch des 11. Brustwirbels davon. Die schreckliche Folge: eine inkomplette Querschnittslähmung der Beine sowie eine Lähmung der Blasen- und Mastdarmfunktion.
Als Unfallursache wurde später ein Druckverlust am linken Hinterreifen ermittelt, durch den das Fahrzeug instabil wurde. Der Defekt beruhte auf einem Einstich, der beim unbemerkten Überfahren eines scharfkantigen Gegenstandes entstandenen war.
Vor dem OLG Stuttgart stritt der Verletzte mit dem Fahrer um Schadenersatz. Er meinte, der Fahrzeugführer trage die Schuld an dem Unglück, da er den Luftdruck der Reifen bei der Fahrtunterbrechung nicht kontrolliert habe. Das Gericht (Urteil vom 12.10.2000,
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