Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 18. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute
Gericht: Wegen fehlenden Helmes auch keine Mitverschulden

Keine Schutzhelmpflicht für Radfahrer

Logo Anwalt-Suchservice
Ein Radfahrer stieß mit einem Hund zusammen, der unvermittelt den Radweg kreuzte. Der Radler kam zu Fall und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters war im Anschluss nicht bereit, den ganzen Schaden zu ersetzen. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dasss den Zweiradfahrer ein Mitverschulden in Höhe von einem Viertel treffe. Er habe schließlich keinen Schutzhelm getragen, weshalb es letztlich zu den schweren Kopfverletzungen gekommen sei.

Die Richter des OLG Hamm (Urteil vom 26.09.2000, - 27 U 93/00 -) sahen die Sache jedoch anders. Sie entschieden, dasss die Versicherung den gesamten Schaden zu ersetzen habe, teilte der Anwalt-Suchservice mit. Nur, weil der Radfahrer keinen Schutzhelm getragen habe, läge kein Mitverschulden vor. Es bestünde keine allgemeine Überzeugung, dasss Radfahrer zum Eigenschutz verpflichtet seien, einen Schutzhelm zu tragen. Als Indiz werteten die Richter unter anderem, dasss die fehlende gesetzliche Regelung nicht einmal diskutiert werde.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.