archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gerichte verlangen große Sorgfalt und Vorsicht
Panne auf der Autobahn: Aussteigen kann gefährlich und teuer werden
Wer sich zu Fuß auf der Autobahn aufhält, etwa weil sein Wagen liegen bleibt oder er anderen Pannenhilfe leistet, lebt gefährlich. Das Risiko, von einem Fahrzeug erfasst zu werden, ist hoch. Nicht immer erhalten die Opfer oder ihre Hinterbliebenen vollen Schadenersatz. Der Anwalt-Suchservice berichtet:
Das OLG Hamm beschäftigte ein Fall, in dem ein Lkw-Fahrer im Dunkeln auf dem Standstreifen einer Autobahn angehalten hatte und ausgestiegen war. Als er sich gerade an der linken hinteren Ecke seines Anhängers zu schaffen machte, wurde der Brummifahrer von einem anderen, extrem weit rechts fahrenden Lastwagen erfasst. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Seine Witwe verklagte den Unfallfahrer auf Schadenersatz. Ihre Klage hatte aber nur zum Teil Erfolg
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich mit einem ähnlichen Fall: Ein Pannenhelfer hatte auf einer vierspurigen Autobahn ohne Standstreifen angehalten, um ein liegengebliebenes Fahrzeug abzuschleppen. Ein Warndreieck stellte weder er noch der Fahrer des Pannenfahrzeugs auf. Als der hilfsbereite Mann sich gerade zwischen den beiden haltenden Autos befand und das Abschleppseil befestigte, fuhr ein dritter Pkw auf den hinteren Wagen auf. Der Helfer wurde zwischen dem Pannenfahrzeug und seinem eigenen eingeklemmt und erheblich verletzt. Der BGH entschied, der Mann habe keinen Anspruch auf vollen Ersatz seines Schadens, da ihn an dem Unfall ein Mitverschulden treffe
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG), der unverbindlich und kostenlos regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte benennt.











