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Gericht nimmt Haftung aus Betriebsgefahr für irrtümliches Fehlverhalten anderer Fahrer an
Autofahrer kann auch ohne Schuld für Unfall haften
"Wer sich an die Verkehrsregeln hält, haftet bei einem Unfall nicht", denkt sich so mancher. Weit gefehlt, wie
ein vom Anwalt-Suchservice mitgeteiltes Urteil zeigt: Ein Mann war mit einem Kleinwagen auf einer schmalen Straße
unterwegs gewesen, als ihm eine Großraumlimousine entgegenkam. Durch die gewaltigen Ausmaße des anderen Fahrzeugs
eingeschüchtert, wich er scharf nach rechts aus. Er dachte, dasss die beiden Autos nicht aneinander vorbei passen
würden. Bei diesem hastigen Manöver geriet sein Wagen ins Schleudern. Der Mann kam von der Fahrbahn ab und verunglückte.
Nachfolgend verklagte der Verunfallte die Fahrerin der Großraumlimousine auf Schadenersatz. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die Frau zum Ersatz von 50 Prozent des an seinem Wagen entstandenen Schadens (Urteil vom 24.10.2000,
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG), der unverbindlich und kostenlos regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte benennt.











