Um mit einem gängigen Vorurteil aufzuräumen: Nicht jedes Auto, das über die Oder gefahren wird, soll dort den
Besitzer wechseln. Meistens beabsichtigen diejenigen, die sich auf die Reise gen Osten machen, mit demselben
Gefährt auch wieder zurück zu fahren. Aufgrund der mancherorts herrschenden Straßenzustände ist es allerdings
ratsam, das Auto ausreichend zu versichern. Dabei sollten Autofahrer vor Abschluss einer Police genau darauf
achten, ob diese ihnen im Zielland auch wirklich Schutz bietet. Dies ist nämlich längst nicht immer der Fall, wie
ein vom Anwalt-Suchservice mitgeteilter Fall zeigt:
Ein Autofahrer hatte eine Vollkaskoversicherung mit 650 Mark Eigenbeteiligung abgeschlossen. Vor der
Vertragsunterzeichnung hatte er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er mit dem Wagen nach Russland fahren
wolle. Dies tat er später auch. In seinem sibirischen Heimatdorf Tschastoseerski hatte der Mann dann auch prompt
einen Autounfall. Den Schaden, 17.464 Mark, meldete er umgehend seiner Versicherung. Die Assekuranz weigerte
sich allerdings zu zahlen. Sibirien, so die Stellungnahme, liege außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung.
Der Kunde war empört und erhob Klage. Auf die beschränkte Geltung der Versicherung habe man ihn bei Abschluss des
Vertrages nicht hingewiesen. Hätte er davon gewusst, dann wäre er mit dem Wagen gar nicht nach Russland gefahren.
Der Streit kam vor das Landgericht Oldenburg und dies entschied im Sinne des Autofahrers (Urteil vom 27.11.2000,
- 13 O 2271/00 -). Der Mann habe aus den Vertragsunterlagen nicht ohne weiteres entnehmen können,
dass Sibirien nicht mehr zum Geltungsbereich der Versicherung gehörte. Der Versicherungsagent, der von den
Reiseplänen des Kunden gewusst habe, wäre indes verpflichtet gewesen, sich nach dem genauen Reiseziel zu
erkundigen und den Kunden gegebenenfalls aufzuklären. Da er dies unterließ, habe er seine vorvertraglichen
Pflichten verletzt. Der Kfz-Halter habe einen Schadensersatzanspruch gegen die Versicherung. Diese müsse ihm die
17.464 Mark abzüglich seiner 650 Mark Eigenbeteiligung zahlen.