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Donnerstag, 18. April 2024
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ADAC: Zeitvignetten müssen stets gelocht sein

Österreich: Das 2000er-Pickerl hat ausgedient

Österreich-Flagge; Bild: Blueflash.de Autofahrer können das grüne 2000er-Jahrespickerl für Österreichs Fernstraßen nur noch wenige Tage benutzen. Ab 1. Februar braucht man für die Autobahnen und Schnellstraßen unseres alpenländischen Nachbarn die neue orangefarbene 2001er-Vignette, die dann bis zum 31. Januar 2002 gültig ist. Das gegenüber dem Vorjahr im Preis um rund 80 Prozent gestiegene Jahrespickerl gibt es für 142,50 Mark (bisher 79 Mark) bei allen ADAC-Geschäftsstellen, ADAC-Vertretungen und ADAC-Grenzbüros. In Österreich kann man sich die Vignette auch an grenznahen Tankstellen sowie an Autobahnen und Autobahnauffahrten besorgen. Das jetzt fast doppelt so teure Zwei-Monats-Pickerl (ab Wunschdatum volle zwei Monate gültig) gibt es ebenfalls an den genannten Verkaufsstellen zum Preis von 43 Mark, die Zehn-Tages-Vignette für 15 Mark. Motorradfahrer zahlen für die Jahresvignette umgerechnet 57 Mark, für die Zwei-Monats-Vignette 21,50 Mark und für die Zehn-Tages-Vignette (neu seit 1. Dezember 2000) neun Mark.

Auf keinen Fall zahlt es sich aus, ohne Pickerl vignettenpflichtige Fernstrecken zu befahren. Auch im Jahr 2001 muss nämlich in Österreich mit strengen Kontrollen gerechnet werden. Seit 1. Dezember 2000 ist für das Fahren ohne gültige Vignette ein noch höheres Bußgeld zu zahlen. Anstatt umgerechnet 160 Mark müssen Pickerl-Sünder jetzt 235 Mark berappen. Generell gilt in Österreich ein Maut-Verstoß als Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von zwischen 3.000 und 30.000 Schilling geahndet wird. Die Bestrafung unterbleibt, wenn Schwarzfahrer an Ort und Stelle die Ersatzmaut von 1.650 Schilling (235 Mark) entrichten.

Ein Mautverstoß, so der ADAC, liegt auch vor, wenn die Vignette nicht angeklebt oder gelocht ist. Nicht gelochte oder nicht angeklebte Zwei-Monats- und Zehn-Tages-Vignetten sind nämlich ungültig. Vignetten-Käufer sollten sich deshalb stets davon überzeugen, ob die ihnen ausgehändigten Zeitvignetten auch gelocht, das heißt gültig gemacht wurden.
text  Hanno S. Ritter
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