Lesezeit: ~ 1 Minute
ARCHIVWer den Schaden zahlen muss, kommt darauf an ...
Crash mit dem Einkaufswagen
Einkaufen im Supermarkt gehört zum Alltag. Ebenso selbstverständlich befördert man seine Einkäufe danach in einem
Wagen zum Auto. Dabei passiert es immer wieder, dasss der Einkaufswagen während des Einräumens der Waren ins
eigene Auto wegrollt und einen fremden Pkw beschädigt. In solch einem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung
zuständig.
Warum? Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe gibt Auskunft. Nach Ansicht der Rechtsprechung benutzt der Eigentümer
seinen Pkw in diesem Moment.
Anders sieht es bei folgendem Fall aus: Die Einkäufe sind im eigenen Pkw verstaut, der Kofferraum ist geschlossen
- jetzt muss nur noch der Einkaufswagen an seinen Platz. Wird er quer über den Parkplatz geschoben und dabei ein
fremdes Auto beschädigt, steht diese Karambolage nicht mehr im inneren Zusammenhang mit dem Gebrauch des eigenen
Fahrzeugs. In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.
Hat man eine solche nicht, ist der Schaden - der schnell unvermutete Höhen von mehreren tausend Mark erreicht -
selbst zu tragen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum
dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|