Alkoholgenuss sollte für Kraftfahrer jederzeit ein Tabu sein. Aber gerade an den Karnevalswochenenden steigt die Zahl der
Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist. Der ADAC appelliert deshalb an alle Autofahrer, auch während der Karnevalstage
auf Alkohol zu verzichten. Auf keinen Fall sollte man versuchen, sich an einen bestimmten Promillewert heran zu trinken.
Ausschließlich bei strikter Alkoholabstinenz kann man sich beruhigt hinters Steuer setzen. Betrunkene Beifahrer gehören
nach einem Rat des ADAC auf die hinteren Plätze im Wagen, damit sie den Fahrzeugführer nicht stören oder in das Lenkrad
greifen können.
Im Mai 1998 hat der Gesetzgeber die 0,5-Promillegrenze eingeführt. Wer mehr intus hat und sich dennoch hinters Steuer
setzt, riskiert bei 0,5 bis 0,79 Promille zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 200 Mark. Zwischen 0,8 und 1,09
Promille kann der feuchte Faschingsspaß bei einer Routinekontrolle einen Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und
ein Bußgeld in Höhe von 500 Mark kosten. Wer einen Fahrfehler macht oder alkoholbedingt einen Unfall verursacht, dem
drohen bereits ab 0,3 Promille empfindliche Geldstrafen und Führerscheinverlust für mindestens sechs Monate. Außerdem
weist der ADAC darauf hin, dasss Beifahrer, die bei einem offensichtlich betrunkenen Fahrer mitfahren, im Falle eines
Unfalls nicht den vollen Schadenersatzanspruch haben.
Außerdem warnt der Club davor, Restalkohol zu unterschätzen. Viele Karnevalsnarren fühlen sich bereits am Vormittag nach
einer Faschingsnacht mit ausgiebigem Alkoholkonsum wieder fit genug, um sich hinters Lenkrad zu setzen. Dabei wird
übersehen, dasss der Alkohol im Körper noch nicht ausreichend abgebaut wurde. Wer also am nächsten Tag Auto fahren
muss, sollte dies bereits am Abend zuvor berücksichtigen.