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Kurze Rechtsprechungsübersicht des AvD
Tatort: Waschanlage
Die samstägliche Wagenpflege vorm Gartentor gehört der Geschichte an. Viele Gemeinden haben sie aus Umweltgründen
untersagt. Wer den durch Salz, Splitt und Dreck angegriffenen Lack wieder zum Glänzen bringen will, ist auf
SB-Waschplätze oder Waschanlagen angewiesen. Nach der Statistik vertrauen rund 80 % der Fahrzeugeigentümer auf
den Service einer Waschanlage.
Doch ist das Vertrauen nicht immer gerechtfertigt, so der AvD. Trotz verbesserter Technik sind Fahrzeugschäden in Waschanlagen oder Waschstraßen leider keine Einzelfälle. Wer die Benutzungsanweisungen nicht einhält, kann natürlich nicht auf Schadensersatz hoffen. So ließ das LG Köln
Auch geht nicht jedes fahrlässiges Fehlverhalten zu Lasten des Kunden: allein das geringfügige Überfahren der Stop-Linie, ohne dass ein "Zurück"-Zeichen erscheint, begründet nach OLG Koblenz
Der Betreiber kann auch nicht jeden Schaden auf den Kunden abwälzen: so sind Schäden an linken Außenspiegeln zu ersetzen, da jedes Fahrzeug damit ausgerüstet sein muss. (AG Ettenheim,











