archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Keine Haftung bei Geschwindigkeit von 20-30 km/h
Wenn im Baustellenbereich das Fahrzeug auf einem Gullideckel aufsitzt
![]() |
Der junge Mann befuhr die Strecke mit etwa 20-30 km/h, als er plötzlich mit der Unterseite des Wagens gegen den Deckel eines Kanalschachts geriet. Das Auto wurde beschädigt.
Die Fahrzeughalterin stellte sich später auf den Standpunkt, die Baustelle sei nicht genügend gesichert gewesen. Die Richter des OLG Düsseldorf sahen das allerdings anders (Urteil vom 23.02.2001,
Zu dem Unfall kam es nach Ansicht der Richter nicht durch eine unzureichende Absicherung der Baustelle, sondern dadurch, dasss der Sohn der Fahrzeughalterin zu schnell fuhr. Wegen der Fahrbahnunebenheiten und der schlechten Sichtverhältnisse hätte er im Baustellenbereich höchstens Schrittgeschwindigkeit (4-6 km/h) fahren dürfen, damit er plötzlich auftauchenden Hindernissen notfalls ausweichen konnte, so das Urteil. Die Fahrzeughalterin blieb auf ihrem Schaden sitzen.












