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Radarfotos dürfen mit den Passbildern der Einwohnermeldeämter abgeglichen werden
Gericht billigt Vorgehen zur Identifizierung von Temposündern
Wie der ADAC meldet, hat jedoch das Amtsgericht Schleiden
Ein solcher Verfahrensfehler würde nach Ansicht des Gerichts nicht so schwer wiegen, dasss das Strafverfolgungsinteresse des Staates dahinter zurücktreten müsste. Würde man nämlich auf die Schützenhilfe der Meldebehörden verzichten, hätte die Polizei nur die Möglichkeit, den Verkehrssünder persönlich aufzusuchen, um sich von der Identität des Fahrers zu überzeugen. Dieser Aufwand sei jedoch angesichts chronisch unterbesetzter Polizeibehörden kaum zu bewältigen. Es bestünde die Gefahr, dasss Verkehrssünder, die sich im Anhörungsbogen nicht zur Sache äußern, nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten.











