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Freitag, 19. April 2024
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Sportwagenbauer sieht massiven Schaden für Deutschlands Image

Porsche opponiert gegen Pläne für neues VW-Gesetz

Porsche wendet sich mit Nachdruck gegen eine mögliche Neuauflage des sogenannten VW-Gesetzes. In einem Brief an führende Politiker schreiben Holding-Chef Wiedeking und sein Stellvertreter und Finanzchef Härter, dass nach ihrer Auffassung die Pläne des Justizministeriums dem EuGH-Urteil vom Oktober 2007 widersprechen. Man fordere deshalb das Bundesjustizministerium auf, den Entwurf für das Gesetz zurückzuziehen. Es sei nicht ersichtlich, warum für Volkswagen weitreichendere Regeln gelten sollen als für andere Unternehmen, heißt es in dem am Mittwoch in Stuttgart veröffentlichten Schreiben. Ein neues VW-Gesetz würde die Bedingungen für den Wirtschaftsstandort verschlechtern und dem Ansehen Deutschlands in Europa und der Welt "massiv schaden".

Wiedeking und Härter weisen vor allem auf die mit einem möglichen VW-Gesetz entstehende Ungleichbehandlung der deutschen Unternehmen hin. Wörtlich heißt es dazu: "Wenn das Justizministerium tatsächlich der Auffassung sein sollte, dass die allgemein gültigen Regeln des Aktiengesetzes, des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes nicht ausreichen, dann müssten Sie konsequenterweise die geplanten gesetzlichen Verschärfungen generell für die Unternehmen geltend machen. Die Diskussion müssten Sie dann allerdings mit allen Repräsentanten der deutschen Wirtschaft führen, und wir können uns nicht vorstellen, dass die Bundesregierung dafür großen Beifall bekommen würde."

Das Schreiben, dem als Anlage ein Rechtsgutachten beigelegt wurde, ging ebenfalls an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden des Bundestages, an die Ministerpräsidenten der Länder, den Präsidenten des BDI sowie VW-Chef Winterkorn.

Der Europäische Gerichtshof hatte wie berichtet im Oktober 2007 das bestehende VW-Gesetz gekippt. Diese fast 50 Jahre alte Regelung begrenzt die Stimmrechte unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes auf 20 Prozent, um Investoren "klein" zu halten. Porsche hält derzeit gut 30 Prozent der VW-Anteile.

Zypries hatte vor zwei Wochen ihre Pläne für eine Neufassung des Gesetzes vorgestellt. So sollen nach dem Willen der Ministerin lediglich die in Brüssel als Verstoß gegen europäisches Recht abgeurteilten Regelungen geändert werden, nicht jedoch die nicht beanstandeten Passagen.

Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 2 VW-Gesetz. Danach bedarf die Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten der Zustimmung des Aufsichtsrats, der mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder entscheidet. Da der VW-Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist, können Entscheidungen über Werksverlegungen oder -schließungen auch in Zukunft nicht gegen die Belegschaft getroffen werden. "Das ist ein positives Signal für Niedersachsen und den Standort Deutschland insgesamt", sagte Zypries.
text  Hanno S. Ritter
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