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Nach dem Urteil |
VW/Porsche/ak |
könnte Porsche VW übernehmen |
1960 wurde Volkswagen von der GmbH zur Aktiengesellschaft, und der Staat wusste seinen Einfluss über ein spezielles
Gesetz zu sichern. Fast 50 Jahre später hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung heute erwartungsgemäß
gekippt – eine Entscheidung von großer Tragweite für Volkswagen.
Das sogenannte VW-Gesetz, dass eine Beschränkung der Stimmrechte unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes auf
20 Prozent begrenzt, verstoße gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs in der Gemeinschaft, urteilte das
Gericht in Luxemburg. Die Richter folgten damit einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik von 2005.
Nach der Abschaffung des Gerichts besteht für Investoren die Möglichkeit, bei dem Auto-Konzern das Sagen zu
übernehmen. Allgemein wird erwartet, dass Porsche seine bisher bereits rund 30prozentige Beteiligung nochmals
aufstocken und damit als David den Goliath Volkswagen übernehmen wird.
"Mit einem Stimmrechtsanteil von knapp über 30 Prozent an Volkswagen sind wir natürlich sehr daran interessiert,
unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte Porsche-Chef Dr. Wendelin Wiedeking in einer ersten Reaktion
auf die Entscheidung.
Der EuGH hat auch festgestellt, dass das im VW-Gesetz verankerte Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je
zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, sobald sie jeweils über mehr als eine VW-Aktie verfügen,
ebenfalls europarechtswidrig ist. Damit gelten für Volkswagen künftig die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen,
wonach die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewählt werden.
Bei Porsche hieß es, man würde es begrüßen, wenn die beiden Vertreter des Landes Niedersachsen dem Gremium auch
künftig angehören würden. Damit wäre die notwendige Kontinuität in der "vertrauensvollen Zusammenarbeit"
sichergestellt, hieß es.
Bei VW selbst ließ man sich mit einem offiziellen Statement rund drei Stunden Zeit. Der Vorstand habe die
Entscheidung zur Kenntnis genommen, heißt es zurückhaltend in einer Mitteilung. Man werde das Urteil und
mögliche Folgen für das Unternehmen, insbesondere die Auswirkungen auf die Satzung, eingehend prüfen. Man habe
stets betont, dass das eigene Handeln auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sei und man dabei
die Interessen aller "Stakeholder" in angemessener Weise berücksichtige. Die Beteiligungen von Porsche und des
Landes Niedersachsen bezeichnete der Autobauer als eine "solide Grundlage für die Fortsetzung der bisherigen
erfolgreichen Arbeit".