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Freitag, 29. März 2024
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Übernahme von Volkswagen durch Porsche wird wahrscheinlicher

Europäischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz

Siehe Bildunterschrift
Nach dem Urteil VW/Porsche/ak
könnte Porsche VW übernehmen
1960 wurde Volkswagen von der GmbH zur Aktiengesellschaft, und der Staat wusste seinen Einfluss über ein spezielles Gesetz zu sichern. Fast 50 Jahre später hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung heute erwartungsgemäß gekippt – eine Entscheidung von großer Tragweite für Volkswagen. Das sogenannte VW-Gesetz, dass eine Beschränkung der Stimmrechte unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes auf 20 Prozent begrenzt, verstoße gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs in der Gemeinschaft, urteilte das Gericht in Luxemburg. Die Richter folgten damit einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik von 2005.

Nach der Abschaffung des Gerichts besteht für Investoren die Möglichkeit, bei dem Auto-Konzern das Sagen zu übernehmen. Allgemein wird erwartet, dass Porsche seine bisher bereits rund 30prozentige Beteiligung nochmals aufstocken und damit als David den Goliath Volkswagen übernehmen wird.

"Mit einem Stimmrechtsanteil von knapp über 30 Prozent an Volkswagen sind wir natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte Porsche-Chef Dr. Wendelin Wiedeking in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung.

Der EuGH hat auch festgestellt, dass das im VW-Gesetz verankerte Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, sobald sie jeweils über mehr als eine VW-Aktie verfügen, ebenfalls europarechtswidrig ist. Damit gelten für Volkswagen künftig die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, wonach die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewählt werden.

Bei Porsche hieß es, man würde es begrüßen, wenn die beiden Vertreter des Landes Niedersachsen dem Gremium auch künftig angehören würden. Damit wäre die notwendige Kontinuität in der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" sichergestellt, hieß es.

Bei VW selbst ließ man sich mit einem offiziellen Statement rund drei Stunden Zeit. Der Vorstand habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen, heißt es zurückhaltend in einer Mitteilung. Man werde das Urteil und mögliche Folgen für das Unternehmen, insbesondere die Auswirkungen auf die Satzung, eingehend prüfen. Man habe stets betont, dass das eigene Handeln auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sei und man dabei die Interessen aller "Stakeholder" in angemessener Weise berücksichtige. Die Beteiligungen von Porsche und des Landes Niedersachsen bezeichnete der Autobauer als eine "solide Grundlage für die Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Arbeit".
text  Hanno S. Ritter
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