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Freitag, 26. April 2024
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Wettbewerbszentrale will bald Klage erheben

Neue Opel-Garantie: Die Gerichte werden entscheiden

Im Hinblick auf die von Opel proklamierte "lebenslange" Garantie gab es keine Einigung zwischen dem Hersteller und der Wettbewerbszentrale, die diese Bezeichnung für unzulässig hält. Opel steht jetzt vor einem langen Weg durch die Instanzen. "Es wird zu einem Gerichtsverfahren kommen", sagte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling, der den Fall für die Wettbewerbszentrale behandelt, im Gespräch mit der Branchenzeitung "Automobilwoche". Gespräche mit Opel seien ohne Annäherung verlaufen.

Nun werde "zeitnah" eine Klageschrift beim zuständigen Landgericht Darmstadt eingereicht. Mit einem schnellen rechtskräftigen Urteil rechnet Ottofülling nicht. "Der Fall dürfte sicher noch das Oberlandesgericht beschäftigen und vermutlich bis zum Bundesgerichtshof gehen."

Auch das Unternehmen beharrt auf seinem Standpunkt und will ihn bis zur letzten Instanz durchfechten. Die Werbung mit dem umstrittenen Begriff solle auf keinen Fall geändert werden: "Wir sind hundertprozentig davon überzeugt, dass unsere Garantie mit dem Begriff lebenslang bezeichnet werden kann. Deshalb werden wir alle unsere Rechtsmittel ausschöpfen", betonte der für Europa zuständige Vertriebs- und Marketingchef Alain Visser in der Zeitung.

Für Opel stehe auch der Ruf der Marke auf dem Spiel, sagte Visser. "Es geht auch um die Glaubwürdigkeit des Garantieangebots, die in manchen Presseberichten angezweifelt wurde. Das war nicht gerade erfreulich." Die Kunden würden das neue Garantieversprechen ausnahmslos gutheißen. "Nach Aussage der Händler, mit denen ich gesprochen habe, gab es nur positive Reaktionen auf unser Garantieversprechen."

Die Wettbewerbszentrale will den Fall noch aus einem anderen Grund juristisch geklärt sehen: "Die Frage, was eine lebenslange Garantie bedeutet, ist nicht nur für die Autobranche interessant", sagte Rechtsanwalt Ottofülling. Die Meinung der Wettbewerbszentrale dazu sei unverändert: "Man kann nicht plakativ von lebenslanger Garantie sprechen und dann eine Laufleistungsbeschränkung in der Fußnote erwähnen."
text  Hanno S. Ritter
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