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Ferienreiseverordnung mit Fahrverboten an Samstagen im Juli und August
Erweitertes Lkw-Fahrverbot beginnt wieder
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| Viele Autobahnen sind an | ADAC |
| den Reisewochenenden für Lkw meist tabu | |
Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, dieses Jahr aber keine Karte zur Verdeutlichung mehr enthält.
In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Lkw-Fahrverbot von Samstag ab 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von 0 bis 22 Uhr. Diese Einschränkung wird während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13 dürfen Lkw an allen Samstagen schon ab 9 Uhr nicht mehr rollen, wenn das Fahrtziel in Italien liegt.
Außerdem sind fünf Bundesstraßen für Lkw zwischen Samstag 8 Uhr und Sonntag 22 Uhr tabu. Es handelt sich um die Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl, die Ennstal-Bundesstraße (B 320), die Seefelder Bundesstraße (B 177), die Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier und die Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf.
In Italien sind Lkw an allen Sonn- und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr von der Straße verbannt. Während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August darf zusätzlich an allen Samstagen von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 1. und 8. August von 16 bis 24 Uhr kein Lkw unterwegs sein.












