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Viele Autobahnen sind an |
ADAC |
den Reisewochenenden für Lkw meist tabu |
Alle Jahre wieder zur Sommerzeit greift eine eigentlich merkwürdige Regelung: Die Lkw müssen von den Straßen
verschwinden, um Platz zu machen für den Urlaubsverkehr. Nicht nur in Deutschland steht das erweiterte
Lkw-Fahrverbot nun wieder an.
In Deutschland müssen Lkw im Juli und August zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot auch an allen Samstagen
zwischen 7 und 20 Uhr etliche Fernstrecken meiden.
Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215,
A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung
frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten
Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der Website des
Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, dieses Jahr aber keine Karte zur Verdeutlichung
mehr enthält.
In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Lkw-Fahrverbot von Samstag ab 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen
von 0 bis 22 Uhr. Diese Einschränkung wird während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August ausgeweitet: Auf der
Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13 dürfen Lkw an allen Samstagen schon ab 9 Uhr nicht mehr rollen, wenn das
Fahrtziel in Italien liegt.
Außerdem sind fünf Bundesstraßen für Lkw zwischen Samstag 8 Uhr und Sonntag 22 Uhr tabu. Es handelt sich um die Loferer
Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl, die Ennstal-Bundesstraße (B 320), die Seefelder Bundesstraße (B 177), die
Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier und die Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf.
In Italien sind Lkw an allen Sonn- und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr von der Straße verbannt. Während der Hauptreisezeit
vom 28. Juni bis 30. August darf zusätzlich an allen Samstagen von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 1. und 8. August
von 16 bis 24 Uhr kein Lkw unterwegs sein.