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Künftig freie Wahl des Prüfers auch bei Oldtimern und abgemeldeten Fahrzeugen
Hauptuntersuchung: Prüfmonopol fällt komplett
Die Kosten werden sich dadurch um etwa ein Viertel reduzieren, so die GTÜ, die sich wie andere Prüforganisationen vor allem über den Wegfall des bisherigen TÜV-Monopols freut: Künftig kann die Wahl des Prüfers frei erfolgen. Dies gilt auch für Begutachtungen von Oldtimer-Fahrzeugen zum Zwecke der Erlangung eines H-Kennzeichens. Die beschlossenen Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sollen voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten, hieß es. Weitere Details waren, jedenfalls mit vernünftigem Aufwand, nicht in Erfahrung zu bringen.
Der im Verordnungsentwurf enthaltene Regelung, bei Überziehen der Prüffrist für die Hauptuntersuchung eine erweiterte Begutachtung vorzuschreiben, stimmte die Länderkammer dagegen nicht zu. Es bleibt damit bei der bisherigen Rückdatierung.











