Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Samstag, 12. Oktober 2024

Kfz-Kennzeichen

Farben der HU- und AU-Plaketten

Die Plaketten auf dem hinteren Nummernschild, die das Datum der nächsten Hauptuntersuchung anzeigen ("TÜV-Plaketten"), haben aus Gründen der einfacheren Kontrollierbarkeit (auch Politessen achten darauf) jedes Jahr eine andere Grundfarbe. Hier sehen Sie die Farben früherer und kommender Jahrgänge:
2008 2014 2020 2026 2032 HU-/»TÜV«-Plakette 2007 AU-Plakette 2007
2009 2015 2021 2027 2033
2010 2016 2022 2028 2034
2011 2017 2023 2029 2035
2012 2018 2024 2030 2036
2013 2019 2025 2031 2037
Bilder mit freundlicher Genehmigung des TÜV Nord
Das Farben-System wiederholt sich alle sechs Jahre. Es besteht in dieser Form seit 1980; zuvor waren die Plaketten aber ebenfalls jedes Jahr andersfarbig ausgeführt (siehe Grafik am Ende der Seite). Die angegeben Farben gelten auch für die auf dem vorderen Kennzeichen angebrachte, inzwischen nicht mehr vergebene sechseckige Prüfplakette der Abgasuntersuchung (AU).

Nach der gesetzlichen Grundlage (Anlage IX zu § 29 StVZO) handelt es sich um RAL-Farben, genauer um braun (RAL 8004), rosa (RAL 3015), grün (RAL 6018), gelb (RAL 1012), blau (RAL 5015) und orange (RAL 2000). Die Plaketten weisen 35 Millimeter Durchmesser auf, die Schrifthöhe der Jahreszahl beträgt fünf, die der Monatszahlen vier Millimeter, und die Strichdicke ist auf 0,7 Millimeter festgelegt. Schrift und Striche sind in schwarz (RAL 9005) ausgeführt.

Heutzutage sind die Plaketten – dies betrifft auch das Steuersiegel – in der Regel als Aufkleber aus Folie ausgeführt. In manchen Zulassungsstellen werden auch noch die früher gebräuchlichen Feststoffplaketten, die in einen auf dem Kennzeichen festgenieteten Aluhalter geclipst werden, verwendet. Allgemein kamen diese jedoch spätestens mit der Einführung der EU-Kennzeichen nicht mehr zum Einsatz, sind aber natürlich weiterhin gültig.

Die schwarzen, drei Millimeter dicken Balken an den Rändern sind immer um die Monate November bis Januar angebracht. Sie dienen, ebenso wie das Farbschema, einer leichteren Kontrolle: Weil der jeweilige Prüfungsmonat auf der aufgeklebten bzw. eingefassten Plakette stets oben steht, ändert sich die Position der schwarzen Ränder, die auch aus einer gewissen Entfernung, etwa einem über einen Großparkplatz fahrenden Polizeiauto, erkennbar sind. Stehen sie auf der rechten Seite, folgt daraus, dass das Auto ungefähr im Frühling zur Prüfung muss. Oben bedeutet demzufolge einen Termin im Winter, unten im Sommer und links im Herbst.

Pkw müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (erstmals drei Jahre nach Erstzulassung), Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Motorräder alle zwei Jahre, schwere Nutzfahrzeuge und solche zur Personenbeförderung (insbesondere Busse) jährlich. Für Nutzfahrzeuge bestehen darüber hinaus weitere Prüfpflichten, etwa besondere Bremsuntersuchungen.

Diese Artikel im "PS-Geflüster" könnten Sie auch interessieren:

Neuregelung: Kein TÜV mit falscher Umweltplakette GTÜ: 50 Millionen Hauptuntersuchungen seit 1990 TÜV-Plakette: Rückdatierung vor dem Aus Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgrund überprüfen AU-Plakette am vorderen Nummernschild entfällt ab 2010 Urteil: Klebekennzeichen nur bei technischer Notwendigkeit 45 Jahre TÜV-Plakette: Ein Kind der Vollbeschäftigung Urteil: Übermalen von TÜV-Plakette ist Urkundenfälschung Hauptuntersuchung: Erweiterte Prüfungen ab Anfang 2006
Plakettenfarben 1962 bis 1997:
Plakettenfarben 1962 bis 1997, © TÜV Süd
TÜV Süd