Kfz-Kennzeichen
Farben der HU- und AU-Plaketten
Die Plaketten auf dem hinteren Nummernschild, die das Datum der nächsten Hauptuntersuchung anzeigen
("TÜV-Plaketten"), haben aus Gründen der einfacheren Kontrollierbarkeit (auch Politessen achten darauf)
jedes Jahr eine andere Grundfarbe. Hier sehen Sie die Farben früherer und kommender Jahrgänge:
Bilder mit freundlicher Genehmigung des TÜV Nord
Das Farben-System wiederholt sich alle sechs Jahre. Es besteht in dieser Form seit 1980; zuvor waren
die Plaketten aber ebenfalls jedes Jahr andersfarbig ausgeführt (siehe Grafik am Ende der Seite). Die
angegeben Farben gelten auch für die auf dem vorderen Kennzeichen angebrachte, inzwischen nicht mehr
vergebene sechseckige Prüfplakette der Abgasuntersuchung (AU).
Nach der gesetzlichen Grundlage (Anlage IX zu § 29 StVZO) handelt es sich um RAL-Farben, genauer um
braun (RAL 8004), rosa (RAL 3015), grün (RAL 6018), gelb (RAL 1012), blau (RAL 5015) und orange (RAL 2000).
Die Plaketten weisen 35 Millimeter Durchmesser auf, die Schrifthöhe der Jahreszahl beträgt fünf, die der
Monatszahlen vier Millimeter, und die Strichdicke ist auf 0,7 Millimeter festgelegt. Schrift und Striche
sind in schwarz (RAL 9005) ausgeführt.
Heutzutage sind die Plaketten – dies betrifft auch das Steuersiegel – in der Regel als Aufkleber aus
Folie ausgeführt. In manchen Zulassungsstellen werden auch noch die früher gebräuchlichen Feststoffplaketten,
die in einen auf dem Kennzeichen festgenieteten Aluhalter geclipst werden, verwendet. Allgemein kamen diese
jedoch spätestens mit der Einführung der EU-Kennzeichen nicht mehr zum Einsatz, sind aber natürlich weiterhin gültig.
Die
schwarzen, drei Millimeter dicken Balken an den Rändern sind immer um die Monate
November bis Januar angebracht. Sie dienen, ebenso wie das Farbschema, einer leichteren Kontrolle: Weil der
jeweilige Prüfungsmonat auf der aufgeklebten bzw. eingefassten Plakette stets oben steht, ändert sich die
Position der schwarzen Ränder, die auch aus einer gewissen Entfernung, etwa einem über einen Großparkplatz
fahrenden Polizeiauto, erkennbar sind. Stehen sie auf der rechten Seite, folgt daraus, dass das Auto ungefähr
im Frühling zur Prüfung muss. Oben bedeutet demzufolge einen Termin im Winter, unten im Sommer und links im Herbst.
Pkw müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (erstmals drei Jahre nach Erstzulassung), Nutzfahrzeuge bis
3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Motorräder alle zwei Jahre, schwere Nutzfahrzeuge und solche zur
Personenbeförderung (insbesondere Busse) jährlich. Für Nutzfahrzeuge bestehen darüber hinaus weitere Prüfpflichten,
etwa besondere Bremsuntersuchungen.
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TÜV Süd