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Samstag, 20. April 2024
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Einführung 1961 aufgrund von Arbeitskräfte-Mangel

45 Jahre TÜV-Plakette: Ein Kind der Vollbeschäftigung

Siehe Bildunterschrift
1961 wurde die TÜV Süddeutschland
"TÜV-Plakette" eingeführt
Sie ist nicht so alt wie die Hauptuntersuchung, aber sie ist zum Inbegriff der Auto-Prüfung überhaupt geworden: Zum Jahresbeginn 1961 wurde in Deutschland die Plakette für die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) eingeführt. Der Grund dafür mutet 45 Jahre später seltsam an: Vollbeschäftigung in Deutschland.
Bis 1961 war es die Aufgabe der Zulassungsstellen, die Autobesitzer per Post zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) an die TÜV-Stationen einzuladen. Doch Ende der 50er Jahre kam dieses System ins Wanken: Im Zuge von Wiederaufbau und Wirtschaftswunder war der Arbeitsmarkt fast leergefegt, die Zulassungsstellen litten - wie viele Behörden und Unternehmen - unter Personalmangel und waren immer weniger in der Lage, alle Autobesitzer rechtzeitig einzuladen.

In der Folge sank die Quote der "Eingeladenen", die Verkehrssicherheit in einem immer stärker motorisierten Land stand auf dem Spiel. Im Sommer 1962 war schließlich der historische Tiefstwert der Arbeitslosenquote erreicht: Weniger als 100.000 Menschen waren ohne Arbeit, erinnert sich der heutige TÜV Süddeutschland, eine Quote von 0,4 Prozent. Damals wurde sogar noch 47,5 Stunden durchschnittlich pro Woche gearbeitet.

Als Ausweg beschloss der Gesetzgeber im Juni 1960 die Plakettenregelung: Künftig solle ein Autofahrer nach erfolgreicher Hauptuntersuchung eine Plakette auf dem Nummernschild erhalten, die den Termin für die nächste Untersuchung anzeigt. So würde sich die Hauptuntersuchung selbst steuern und könnten säumige Autobesitzer auch überwacht werden. Am 1. Januar 1961 wurde diese neue Form der Dokumentation eingeführt. Schnell wurde dafür im Volksmund ein gängiger Begriff geprägt, der bis heute fest verankert ist, obwohl die Hauptuntersuchung längst nicht das TÜV-Monopol kennt: die "TÜV-Plakette". Zwei Jahre erhielten die Autofahrer noch "Einladungen", 1963 war dann kaum mehr ein Auto ohne Plakette unterwegs.

Überhaupt nicht glücklich war man beim damaligen TÜV Stuttgart e.V. mit dieser neuen Regelung. "Werden die Kfz-Halter dem gesetzlichen Zwang der vorgeschriebenen Untersuchungen freiwillig folgen?", fragten die schwäbischen TÜVler in ihrem Jahresbericht von 1960 zweifelnd. Schließlich müsste die Polizei Fahrzeuge ohne Plakette "aufspüren und eine zwangsweise Vorführung veranlassen", was sicherlich zu Unmut bei den Autofahrern führen würde. Und: "Wir befürchten chaotische Zustände, die den Wert des § 29 StVZO in Frage stellen werden. Eine geordnete Planung mit terminlicher Einteilung der Prüfungen wird bestimmt nur unzulänglich möglich sein."
text  Hanno S. Ritter
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