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Freitag, 29. März 2024
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Gericht: Plumpe Ausführung ändert nichts an der Strafbarkeit

Urteil: Übermalen von TÜV-Plakette ist Urkundenfälschung

Siehe Bildunterschrift
Übermalen ist Renault Nissan
Urkundenfälschung: HU-Plakette
Manche Leute sind so dämlich, dass man es kaum fasst. Wer etwa die Farbe der TÜV-Plakette mit Nagellack übertüncht, um eine gültige Hauptuntersuchung vorzutäuschen, darf sich später nicht wundern, wenn er wegen Urkundenfälschung verurteilt wird.
In dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall wurde eine Opel-Fahrerin im Mai 2005 in einem Pkw angehalten, der schon im Vorjahr zum TÜV gemusst hätte. Die Fälligkeit sowohl von Haupt- als auch Abgasuntersuchung für 2004 war durch braune Prüfplaketten auf den Nummernschildern gekennzeichnet.

Die Dame hatte diese Plaketten aber mit rosafarbenem Nagellack übermalt. Dadurch wollte sie den Eindruck erwecken, ihr Wagen müsste erst im Jahr 2005 zum TÜV. Die Farben der Prüfplaketten wechseln jedes Jahr in einer bestimmten Reihenfolge.

Das plumpe Täuschungsmanöver flog auf, und die einfallsreiche Dame wurde vom Amtsgericht Waldbröl (Nordrhein-Westfalen) wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt (Urteil vom 19.07.2005; - 4 Ds 358/05 -).

Die Prüfplaketten, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, stellten in Verbindung mit den amtlichen Kennzeichen eine Urkunde dar. Diese habe die Autofahrerin durch ihre Manipulation verfälscht. Durch die Änderung der Plakettenfarbe habe sie der Verkehrsüberwachung entgehen und den Anschein erwecken wollen, Haupt- und Abgasuntersuchung seien noch nicht fällig.

Die Tatsache, dass die Manipulation besonders plump ausgeführt und die Nagellackschicht bei näherem Hinsehen gut zu erkennen war, ändere nichts an der Strafbarkeit der Handlung. Sinn und Zweck der unterschiedlichen Farbgestaltung von TÜV-Plaketten sei ja gerade, dass im Interesse einer effektiven Verkehrsüberwachung ein flüchtiger Blick genügen solle, um festzustellen, ob ein Fahrzeug das Vorführungsjahr bereits erreicht oder überschritten habe, so der Richter.

Wäre die Autofahrerin einfach mit der abgelaufenen Plakette unterwegs gewesen, hätte ihr dies - rein wirtschaftlich betrachtet - nicht einmal annähernd so viel Ärger eingebracht: Im Vergleich zu anderen Delikten lächerliche 25 Euro kostet das Überziehen um bis zu acht Monate, danach 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg - deutlich besser als eine Vorstrafe.
text  Hanno S. Ritter
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