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Freitag, 29. März 2024
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Unzutreffende Feinstaubplakette ist »erheblicher Mangel«

Neuregelung: Kein TÜV mit falscher Umweltplakette

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Falsche Umweltplakette ist Dekra
"erheblicher Mangel" bei der HU
Falsche Plakette führt zu keiner Plakette: Wer bei der Hauptuntersuchung eine falsche Feinstaubplakette am Auto hat, bekommt keine HU-Plakette. Die Änderung tritt ab sofort in Kraft, meldet die Dekra. Die Feinstaubplakette an Autos wird ab dem 19.11.2013 nicht nur innerhalb von Umweltzonen kontrolliert, sondern ihre Richtigkeit wird auch bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft.

Demnach wird die falsche Farbe einer Feinstaubplakette, die also nicht mit der tatsächlichen Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges übereinstimmt, bei der HU als "erheblicher Mangel" eingestuft. Das bedeutet, dass der Prüfer die amtliche HU-Prüfplakette nicht erteilen kann - umgangssprachlich: Das Auto schafft den TÜV nicht.

Eine Feinstaubplakette mit unleserlichem oder falschem Kfz-Kennzeichen wird dagegen nur als "geringer Mangel" bewertet. Das Fehlen der Umweltplakette wird natürlich nicht beanstandet, da der umstrittene Aufkleber nur beim Befahren einer "Umweltzone" vorgeschrieben ist. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind übrigens von der Plakettenpflicht ausgenommen, sie dürfen Umweltzonen auch ohne Feinstaubplakette befahren.
text  Hanno S. Ritter
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