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Donnerstag, 25. April 2024
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Deutsche Umwelthilfe beantragt Einstweilige Verfügung

VW: Ärger wegen der Golf-GTD-Werbung

VW: Ärger wegen der Golf-GTD-Werbung
"Aufruf zum Rasen"? Volkswagen
VW Golf GTD (222 km/h, 5,3 L Verbrauch)
VW hat Ärger wegen der aktuellen Werbung für den neuen Golf GTD. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Konzern beantragt – Streitpunkt ist eine vermeintlich missverständliche Formulierung in der Anzeige. Auslöser des Streits ist eine Anzeige, in der der Golf unter der Überschrift "Ändern Sie nicht Ihren Fahrstil, ändern Sie Ihr Auto" eine Küsten-Straße entlang fährt. Im dazugehörigen Text heißt es über das Auto wörtlich: "Sein 2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h."

Die als außerordentlich autokritisch bekannte Deutsche Umwelthilfe argumentiert, die Aussage suggeriere bewusst, der Verbrauch betrage bei der Höchstgeschwindigkeit 5,3 Liter. Dies sei falsch und grob irreführend, heißt es in einer Mitteilung, die am Freitag in Berlin verbreitet wurde. Die Werbung verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Deswegen will die DUH nun auf dem Rechtswege die erneute Schaltung dieser Anzeige untersagen lassen.

Die DUH, nach ihrem Selbstverständnis eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, hat wie üblich sprachlich schweres Geschütz aufgefahren. "(VW-Chef) Winterkorn leistet sich mit dieser Anzeige den zynischsten Beitrag aller Autobauer zur aktuellen Klimadebatte", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Vorgehen seines Vereins.

Der Anzeigentext sei ein "Aufruf zum Rasen für den Klimaschutz", VW setze auf "suggestive Falschaussagen, um die Kunden weiterhin zum Kauf von Fahrzeugen zu bewegen, die bei der beworbenen lustbetonten Fahrweise unnötig hohe CO2-Emissionen verursachen". Der Konzern beweise mit der "instinktlosen Werbung", dass in Wolfsburg "immer noch nicht verstanden worden ist, was die Stunde geschlagen hat." Die mutmaßliche Fotomontage beschreibt die DUH mit den Worten, der Golf "brettere eine Steilküsten-Straße" entlang.

VW hatte zuvor die Unterschrift unter eine entsprechende Unterlassungserklärung verweigert. Man habe in der Anzeige lediglich die Angaben gemacht, die die entsprechende Verordnung (EnVKV) verlange. Außerdem wüssten die Kunden, dass der Normverbrauch sich nicht auf die Höchstgeschwindigkeit beziehe. DUH-Anwalt Remo Klinger bezeichnete dies als "abgehoben und realitätsfern". "Umweltpolitisch wäre zwar zu wünschen, dass der Kraftstoffverbrauch bei Höchstgeschwindigkeiten ermittelt wird, der Normalbürger weiß jedoch selten bis nie, dass dem nicht so ist", so der Anwalt. Aha.
text  Hanno S. Ritter
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