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Deutsche Umwelthilfe beantragt Einstweilige Verfügung
VW: Ärger wegen der Golf-GTD-Werbung
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| "Aufruf zum Rasen"? | Volkswagen |
| VW Golf GTD (222 km/h, 5,3 L Verbrauch) | |
Die als außerordentlich autokritisch bekannte Deutsche Umwelthilfe argumentiert, die Aussage suggeriere bewusst, der Verbrauch betrage bei der Höchstgeschwindigkeit 5,3 Liter. Dies sei falsch und grob irreführend, heißt es in einer Mitteilung, die am Freitag in Berlin verbreitet wurde. Die Werbung verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Deswegen will die DUH nun auf dem Rechtswege die erneute Schaltung dieser Anzeige untersagen lassen.
Die DUH, nach ihrem Selbstverständnis eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, hat wie üblich sprachlich schweres Geschütz aufgefahren. "(VW-Chef) Winterkorn leistet sich mit dieser Anzeige den zynischsten Beitrag aller Autobauer zur aktuellen Klimadebatte", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Vorgehen seines Vereins.
Der Anzeigentext sei ein "Aufruf zum Rasen für den Klimaschutz", VW setze auf "suggestive Falschaussagen, um die Kunden weiterhin zum Kauf von Fahrzeugen zu bewegen, die bei der beworbenen lustbetonten Fahrweise unnötig hohe CO2-Emissionen verursachen". Der Konzern beweise mit der "instinktlosen Werbung", dass in Wolfsburg "immer noch nicht verstanden worden ist, was die Stunde geschlagen hat." Die mutmaßliche Fotomontage beschreibt die DUH mit den Worten, der Golf "brettere eine Steilküsten-Straße" entlang.
VW hatte zuvor die Unterschrift unter eine entsprechende Unterlassungserklärung verweigert. Man habe in der Anzeige lediglich die Angaben gemacht, die die entsprechende Verordnung (EnVKV) verlange. Außerdem wüssten die Kunden, dass der Normverbrauch sich nicht auf die Höchstgeschwindigkeit beziehe. DUH-Anwalt Remo Klinger bezeichnete dies als "abgehoben und realitätsfern". "Umweltpolitisch wäre zwar zu wünschen, dass der Kraftstoffverbrauch bei Höchstgeschwindigkeiten ermittelt wird, der Normalbürger weiß jedoch selten bis nie, dass dem nicht so ist", so der Anwalt. Aha.












