Lesezeit: ~ 2 Minuten
ARCHIVADAC: Neue Verkehrszeichen, modifizierte Regeln, geänderte Tempolimits
Neue Verkehrsregeln in Luxemburg und den Niederlanden
Autofahrer, die nach Luxemburg oder in die Niederlande fahren, sollten unbedingt die Verkehrsbestimmungen in den
Ländern beachten. Seit kurzem gelten dort einige neue Regeln, meldet der ADAC.
In Luxemburg dürfen Navigationsgeräte den Angaben zufolge nur noch an der Windschutzscheibe angebracht werden,
wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Außerdem dürfen nur Freisprecheinrichtungen verwendet
werden, bei denen der Fahrer beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad halten kann. Außerhalb geschlossener
Ortschaften muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens zwei Sekunden betragen.
Im Großherzogtum gibt es zudem zwei neue Verkehrszeichen: Das in Deutschland unbekannte Schild "Bereich mit
eingeschränktem Verkehr" bezeichnet Flächen, bei denen Fußgänger stets Vorrang haben und die gesamte Fahrbahnbreite
nutzen können. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h; Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen
gestattet. Im Gegensatz zum "Verkehrsberuhigten Bereich" dürfen Kinder aber nicht auf der Straße spielen. Beim
Verkehrszeichen "Fußgänger- und Fahrradüberweg" haben Fußgänger und Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
stets Vorrang, sofern sie die nötige Vorsicht walten lassen.
In den Niederlanden beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Kleintransporter mit einem leichten Anhänger jetzt
90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Als leichte Anhänger gelten Wohnwagen, Faltwohnwagen, Pferdeanhänger und
Anhänger für Umzüge. Wie für Lkw gilt für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t maximal
80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Außerdem ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auf einem
motorisierten Zweirad nicht mehr gestattet.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum
dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|