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ADAC: Neue Verkehrszeichen, modifizierte Regeln, geänderte Tempolimits
Neue Verkehrsregeln in Luxemburg und den Niederlanden
Im Großherzogtum gibt es zudem zwei neue Verkehrszeichen: Das in Deutschland unbekannte Schild "Bereich mit eingeschränktem Verkehr" bezeichnet Flächen, bei denen Fußgänger stets Vorrang haben und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen können. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h; Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Im Gegensatz zum "Verkehrsberuhigten Bereich" dürfen Kinder aber nicht auf der Straße spielen. Beim Verkehrszeichen "Fußgänger- und Fahrradüberweg" haben Fußgänger und Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern stets Vorrang, sofern sie die nötige Vorsicht walten lassen.
In den Niederlanden beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Kleintransporter mit einem leichten Anhänger jetzt 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Als leichte Anhänger gelten Wohnwagen, Faltwohnwagen, Pferdeanhänger und Anhänger für Umzüge. Wie für Lkw gilt für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t maximal 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Außerdem ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auf einem motorisierten Zweirad nicht mehr gestattet.











