|
Österreich: Gebühr für |
ADAC |
Unfallaufnahme bei Sachschaden-Crashs |
+++ Update / Hinweis am Ende +++ Wer nach einem Sachschaden-Unfall in Österreich die Polizei ruft,
muss dafür künftig bezahlen. Die sogenannte "Blaulichtsteuer" fällt allerdings nur in bestimmten
Fällen an. Nicht die Polizei zu rufen, kann aber noch viel teurer werden, meldet der ADAC.
Derjenige Unfallbeteiligte, der die Polizei zur Aufnahme eines Sachschadens ruft, muss die Unfallmeldegebühr
in Höhe von 36 Euro bezahlen.
Dies gilt den Angaben zufolge jedoch nicht bei Unfällen, bei denen einer der Unfallbeteiligten sich weigert,
seine Identität preiszugeben, keine Fahrzeugpapiere mitführt oder Unfallflucht begeht. Ebenfalls kostenfrei
ist der staatliche Einsatz zur Aufnahme eines Parkschadens, bei Wildunfällen oder wenn ein Zeuge die Polizei
alarmiert hat.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden muss die Polizei in jedem Fall verständigt werden, selbst wenn die
Unfallbeteiligten nur geringfügig verletzt sind (z.B. Prellungen, Schürfwunden, etc.). Verstöße gegen diese
Meldepflicht werden laut ADAC mit Bußgeldern bis zu 2.180 Euro geahndet. Die Bürokratie sieht auch vor,
die Gebühr zurückfordern zu können, wenn etwa Verletzungen erst nachträglich festgestellt werden.
Bei Verständigungsproblemen mit dem Unfallgegner liegt es im Ermessen der österreichischen Gesetzeshüter,
ob sie die Unfallmeldegebühr einfordern oder nicht.
Nachtrag, 26.09.: Mehrere Leser aus Österreich weisen uns darauf hin, dass die genannte Gebühr zwar
tatsächlich erhoben wird, jedoch nicht erst neuerdings, sondern bereits seit 01.07.1996. Wir haben leider
eine (auf jetzige Rückfrage als ungewollt missverständlich bezeichnete) Formulierung des ADAC ungeprüft
übernommen. Pardon. —Red.