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36 Euro Unfallmeldegebühr bei Sachschaden-Unfällen
Österreich führt Blaulichtsteuer ein
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| Österreich: Gebühr für | ADAC |
| Unfallaufnahme bei Sachschaden-Crashs | |
Dies gilt den Angaben zufolge jedoch nicht bei Unfällen, bei denen einer der Unfallbeteiligten sich weigert, seine Identität preiszugeben, keine Fahrzeugpapiere mitführt oder Unfallflucht begeht. Ebenfalls kostenfrei ist der staatliche Einsatz zur Aufnahme eines Parkschadens, bei Wildunfällen oder wenn ein Zeuge die Polizei alarmiert hat.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden muss die Polizei in jedem Fall verständigt werden, selbst wenn die Unfallbeteiligten nur geringfügig verletzt sind (z.B. Prellungen, Schürfwunden, etc.). Verstöße gegen diese Meldepflicht werden laut ADAC mit Bußgeldern bis zu 2.180 Euro geahndet. Die Bürokratie sieht auch vor, die Gebühr zurückfordern zu können, wenn etwa Verletzungen erst nachträglich festgestellt werden.
Bei Verständigungsproblemen mit dem Unfallgegner liegt es im Ermessen der österreichischen Gesetzeshüter, ob sie die Unfallmeldegebühr einfordern oder nicht.
Nachtrag, 26.09.: Mehrere Leser aus Österreich weisen uns darauf hin, dass die genannte Gebühr zwar
tatsächlich erhoben wird, jedoch nicht erst neuerdings, sondern bereits seit 01.07.1996. Wir haben leider
eine (auf jetzige Rückfrage als ungewollt missverständlich bezeichnete) Formulierung des ADAC ungeprüft
übernommen. Pardon. —Red.












