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ARCHIVADAC: Drastische Verschärfung der Gesetzeslage
Italien: Haft und Enteignung für Alkoholfahrer
Fahren unter Alkoholeinfluss ist alles andere als eine gute Idee. Italien will diese Erkenntnis jetzt
mit drastischen Strafen verdeutlichen: Trunkenheitsfahrern droht nicht nur Haft, sondern sogar die sofortige
Enteignung des Pkw, meldet der ADAC.
Diese drastische Maßnahme wird den Angaben zufolge angewendet, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) mehr
als 1,5 Promille beträgt und es sich bei dem alkoholisierten Fahrer um den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter des
Kfz handelt.
Bereits bei einer BAK von 0,5 bis 0,8 Promille wird das Portemonnaie um bis zu 2.000 Euro erleichtert. Ab 0,8
Promille kommen zu den höchstens 3.200 Euro Geldstrafe noch maximal sechs Monate Haft hinzu. Die Haftstrafen
werden allerdings bei Ersttätern meist zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Kontrolle sollte sich der Fahrer
auf keinen Fall weigern, einen Alkoholschnelltest durchzuführen. Ansonsten können die Behörden laut Gesetz von
einer BAK von über 1,5 Promille ausgehen.
Das italienische Parlament muss der Verordnung vom 27. Mai 2008 noch zustimmen.
text Hanno S. Ritter
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