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ADAC: Drastische Verschärfung der Gesetzeslage
Italien: Haft und Enteignung für Alkoholfahrer
Bereits bei einer BAK von 0,5 bis 0,8 Promille wird das Portemonnaie um bis zu 2.000 Euro erleichtert. Ab 0,8 Promille kommen zu den höchstens 3.200 Euro Geldstrafe noch maximal sechs Monate Haft hinzu. Die Haftstrafen werden allerdings bei Ersttätern meist zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Kontrolle sollte sich der Fahrer auf keinen Fall weigern, einen Alkoholschnelltest durchzuführen. Ansonsten können die Behörden laut Gesetz von einer BAK von über 1,5 Promille ausgehen.
Das italienische Parlament muss der Verordnung vom 27. Mai 2008 noch zustimmen.











