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ADAC: Freiheitsstrafen für krasse Temposünder und Alkoholfahrer
Spanien: Hohe Strafen bei schweren Verkehrsverstößen
Auf Autobahnen gilt in Spanien ein Tempolimit von 120 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften wie in Deutschland 50 km/h. Eine Freiheitsstrafe in gleicher Höhe kommt auf Alkoholsünder zu, die mit mehr als 1,2 Promille hinter dem Steuer erwischt werden. Die Promillegrenze in Spanien liegt bei 0,5.
Als Alternative sind Geldstrafen bis zu einem Betrag von maximal 144.000 Euro fällig, wobei die Höhe des Bußgeldes vom Einkommen des Täters abhängig ist. Ob eine Geldstrafe verhängt wird oder der Betroffene ins Gefängnis muss, hängt davon ab, ob mit dem Verkehrsverstoß das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug von einem bis zu vier Jahren vorgesehen.
Mit der Neuregelung soll die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrsopfern gesenkt werden.











