Neue Vorschrift ab 1. Juli 2008 / Länderregelungen unterschiedlich
|
Künftig gilt die |
ADAC |
Warnwestenpflicht auch in Frankreich |
Immer mehr europäische Länder führen eine Warnwesten-Pflicht ein. Neuestes Beispiel ist Frankreich: Die
entsprechende Vorschrift gilt ab 1. Juli 2008, meldet der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).
Den Angaben zufolge muss eine reflektierende Warnweste im Fahrzeug mitgeführt und bei Pannen auf Autobahnen vor
dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden.
Eine Warnwesten-Pflicht gilt außerdem in Belgien, Finnland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro,
Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei sowie in Spanien, Tschechien und Ungarn.
Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet, etwa was die Zahl der
Warnwesten betrifft oder die Art der Straßen, auf denen sie bei welchen Ereignissen zu welchen Tageszeiten
zu benutzen sind. Auch sind zum Teil ausländische Autofahrer von der Pflicht befreit; ebenso gelten für
Motorräder teils abweichende Regelungen. In Deutschland, Rumänien und Tschechien sind Warnwesten bisher
nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen Pflicht.
Wer - im wahrsten Sinne des Wortes - sicher gehen will, führt eine Warnweste für jeden Insassen mit und
benutzt diese auch tatsächlich. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und
das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen.