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Freitag, 29. März 2024
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Neue Vorschrift ab 1. Juli 2008 / Länderregelungen unterschiedlich

Frankreich führt Warnwesten-Pflicht ein

Siehe Bildunterschrift
Künftig gilt die ADAC
Warnwestenpflicht auch in Frankreich
Immer mehr europäische Länder führen eine Warnwesten-Pflicht ein. Neuestes Beispiel ist Frankreich: Die entsprechende Vorschrift gilt ab 1. Juli 2008, meldet der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Den Angaben zufolge muss eine reflektierende Warnweste im Fahrzeug mitgeführt und bei Pannen auf Autobahnen vor dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden.

Eine Warnwesten-Pflicht gilt außerdem in Belgien, Finnland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei sowie in Spanien, Tschechien und Ungarn.

Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet, etwa was die Zahl der Warnwesten betrifft oder die Art der Straßen, auf denen sie bei welchen Ereignissen zu welchen Tageszeiten zu benutzen sind. Auch sind zum Teil ausländische Autofahrer von der Pflicht befreit; ebenso gelten für Motorräder teils abweichende Regelungen. In Deutschland, Rumänien und Tschechien sind Warnwesten bisher nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen Pflicht.

Wer - im wahrsten Sinne des Wortes - sicher gehen will, führt eine Warnweste für jeden Insassen mit und benutzt diese auch tatsächlich. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen.
text  Hanno S. Ritter
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