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Warnwestenpflicht und andere kleinere Änderungen in Kraft getreten
Luxemburg: Neue Verkehrsregeln
Bei der Annäherung an ein Stauende muss jetzt die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den Stau aufmerksam zu machen. Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, müssen nun auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren. Auch ist es nichtberechtigten Fahrzeugen untersagt, an Bushaltestellen zu halten. Beim Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- oder Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen ist fortan verboten.
Schließlich hat Luxemburg für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen das Tempolimit auf Autobahnen bei Regen auf 90 km/h heraufgesetzt.











