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Warnwestenpflicht und andere kleinere Änderungen in Kraft getreten
Luxemburg: Neue Verkehrsregeln
Zum 1. April sind in Luxemburg einige Verkehrsregeln geändert worden, die Autofahrer im Transitverkehr des
Landes kennen sollten. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 24 und 145 Euro geahndet und oft
an Ort und Stelle kassiert, meldet der ADAC.
So gilt nun auch in Luxemburg eine Warnwestenpflicht. Diese gilt nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch für
Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, nicht aber auf getrennten Rad- oder Fußwegen. Zulässig sind die
der europäischen Standardnorm EN 471 entsprechenden gelben, roten oder orangefarbenen Schutzwesten.
Bei der Annäherung an ein Stauende muss jetzt die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um die nachfolgenden
Fahrzeuge auf den Stau aufmerksam zu machen. Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, muss
ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, müssen nun auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und
Vorfahrt gewähren. Auch ist es nichtberechtigten Fahrzeugen untersagt, an Bushaltestellen zu halten. Beim Halten oder
Parken vor und nach Fußgänger- oder Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
Die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen ist fortan verboten.
Schließlich hat Luxemburg für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen das Tempolimit auf
Autobahnen bei Regen auf 90 km/h heraufgesetzt.
text Hanno S. Ritter
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