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StVO-Regelungen für Gemeinde-Beschilderungen nicht allgemeinverständlich
Schildbürgerstreich: Ortstafel ohne Text
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| Häh? Wie jetzt? | ACE |
| Ortstafel ohne Beschriftung | |
Der ACE befreite jetzt in einer launigen Mitteilung die fragliche Kommune aus ihrer beschilderten Anonymität und teilte mit, alle, die das Schild passierten, kehrten 14522 Michendorf den Rücken. Zur Gemeinde Michendorf gehörten aber insgesamt sechs geschlossene Ortschaften - unter ihnen Sprengel namens Wildenbruch, Langerwisch und Stücken. Für sie halten die StVO Sondervorschriften und Erläuterungen zur Beschriftung von Ortstafeln bereit. Darin heißt es:
"Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde
wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört. Besteht eine Gemeinde aus mehreren geschlossenen Ortschaften im
Sinne der StVO und haben die Ortsteile eigene Namen, so sollte der Name der Gesamtgemeinde nur auf dem Ortsschild
am Beginn der Ortschaft erscheinen, die den Kernbereich der Gemeinde bildet; auf den Ortstafeln der übrigen
geschlossenen Ortschaften sollte oben der Name des Ortsteils, darunter der Name der Gemeinde stehen. Nur so kann
eine Irreführung ortsunkundiger Kraftfahrer vermieden werden. Ausnahmsweise kann auch auf den Ortstafeln der
Ortsteile der Name der Gemeinde oben und darunter der Name des Ortsteils stehen, wenn das "Kerngebiet" der
Gemeinde gleichsam in Sichtweite liegt und daher ein optischer Zusammenhang besteht."
Vielleicht wurde die Tafel am Ortsausgang von Michendorf noch nicht vollständig beschriftet, weil der zuständige Gemeinderat zunächst ein Gutachten über die StVO-konforme Art dieser Beschriftung einholen will?












